Wirt kann nicht rausgeben
Moderator: Verwaltung
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Wirt kann nicht rausgeben
Das dürfte jedem schon mal vorgekommen sein: Man will zahlen aber der Wirt kann nicht rausgeben. Im worst case hat der Gast einen €500-Geldschein, aber in der Praxis kommt das gerne mal bei einem Hunderter vor.
Wie sieht es jetzt rechtlich aus?
Danke.
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Öffentliches Recht, weil die Kneipe öffentlich zugänglich ist?
- Blaumann
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Betreibt der Gast gleichzeitig eine Kanzlei im Hinterzimmer der Kneipe?
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Wie verändert sich der Fall, wenn der Gast sagt "Ich blau, mann!" und einfach geht?
Digiwas?
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Vielleicht könnte man ja dem Gastwirt die Lizenz entziehen lassen?
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Ich denke, das ist das vielbesungene öffentliche Wirtschaftsrecht.andre_linus hat geschrieben: ↑Dienstag 25. August 2020, 14:58 Öffentliches Recht, weil die Kneipe öffentlich zugänglich ist?
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Ihr seid so gemein. Natürlich wird der Gast von seiner Zahlungspflicht frei, wenn der Wirt nicht wechseln kann. Er kann das sogar jeden Tag wiederholen. Gastwirte hassen diesen Trick!
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
TedRemptation hat geschrieben: ↑Mittwoch 26. August 2020, 15:16Ich denke, das ist das vielbesungene öffentliche Wirtschaftsrecht.andre_linus hat geschrieben: ↑Dienstag 25. August 2020, 14:58 Öffentliches Recht, weil die Kneipe öffentlich zugänglich ist?
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Ist der Gast dann nicht verpflichtet, so lange Essen und Trinken nachzubestellen, bis er den Wert seiner kleinsten Geldnote die er dabei hat, erreicht hat? Und das Gastwirt muss so lange Essen zubereiten!
Digiwas?
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass mehr als 3 Schnitzel kaum gehen. Den Rest muss man in Bier machen. Bei 200ern kein Problem, bei 500ern würde ich mir einen Freund mitbringen.
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Entschuldige. Hast du im Studium nicht aufgepasst; eine aufgedrängte Bereicherung muss der Gast nicht gegen sich gelten lassen. Der Wirt macht in deinem Modell ja zudem noch Umsatz und Gewinn!!!Freedom hat geschrieben:Ist der Gast dann nicht verpflichtet, so lange Essen und Trinken nachzubestellen, bis er den Wert seiner kleinsten Geldnote die er dabei hat, erreicht hat? Und das Gastwirt muss so lange Essen zubereiten!
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Wenn der Gast nun aber sagt, das Essen war nicht gut, es war mangelhaft, das zahle ich nicht, und der Freund den man mitgebracht hat, sagt das ist ne 4, das zählt gerade noch, genügt das Essen dann? Kann er das als zweiter Korrektor sagen oder zählt das was der Gast gesagt hat?
Digiwas?
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Kommt drauf an, ob der Freund Richter oder Großkanzleianwalt ist. Weil Großkanzleianwälte viel mehr Geld verdienen (und vermutlich auch viel mehr arbeiten, oder?) haben die einen wesentlich erleseneren Gaumen. Der Richter isst auch ein 4er Schnitzel gern, solange es rabattiert ist. Er arbeitet zwar nur bis um 1 (habe ich gehört, aber man arbeitet ja schon weniger am Gericht?), kriegt dafür aber nur eine Unterhaltsbeihilfe.
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Re: Wirt kann nicht rausgeben
Ich glaube, es gibt ein Urteil vom LG Detmold dazu...
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