Abwägungsfehler Bebauungsplan

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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iuris
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Abwägungsfehler Bebauungsplan

Beitrag von iuris »

Ich beschäftige mich gerade mit der Abwägungsfehlerlehre und frage mich, unter welche Kategorie es fallen würde, wenn die Gemeinde grundsätzlich die relevanten Belange erkennt und gewichtet, aber am Ende doch nach einem sachfremden Kriterium vorgeht.

Beispielsweise wird die höchstzulässige Anzahl an Wohneinheiten festgesetzt, um den Charakter einer Siedlung mit Villen und Einfamilienhäusern zu bewahren, dabei wird aber relativ wahllos einfach für das gesamte Plangebiet im Wechsel zwei bzw. eine Wohneinheit als zulässig festgesetzt.

Fehlerhaft wäre das ja offensichtlich, nur passt da doch keine der Kategorien so richtig?! :-k
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