Anspruch des Nachbarn auf Abrissverfügung gegen bauenden Dritten

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Logisch_Win7
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Anspruch des Nachbarn auf Abrissverfügung gegen bauenden Dritten

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo zusammen,

folgender Fall: Der Nachbar klagt gegen Baugenehmigung, die einem Dritten erteilt wurde. Die Baugenehmigung wird aufgehoben.

Wenn der Dritte nun nach Erteilung der Baugenehmigung, aber vor Aufhebung der Baugenehmigung schon mit dem Bauen angefangen hat, dann hat der klagende Nachbar ja gegen die Behörde einen Folgenbeseitigungsanspruch (gerichtet auf die Erteilung einer Abrissverfügung gegen den Dritten).

Wie ist es, wenn der Dritte erst nach Aufhebung der Baugenehmigung dennoch gebaut hat? Folgt der Anspruch des Nachbarn auf die Erteilung der Abrissverfügung dann unmittelbar aus der entsprechenden EGL in der BauO (also z.B. aus § 82 BauO NRW)? Oder muss er auch den "Umweg" über den FBA, gerichtet auf Erteilung einer Abrissverfügung, gehen?

Mein Gefühl hierzu: Trotzdem FBA, weil § 82 BauO nur im Verhältnis Behörde <-> Dritter gilt und dem klagenden Nachbarn keinen eigenen Anspruch verleiht.
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