Verwaltungsvollstreckung
Moderator: Verwaltung
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Verwaltungsvollstreckung
Hat sich erledigt und war missverständlich
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Re: Verwaltungsvollstreckung
verwechselst du hier was mit dem kostenbescheid?
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Re: Verwaltungsvollstreckung
Hat sich erledigt. War ein MIssverständnis.
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Re: Verwaltungsvollstreckung
Das kommt halt auf das Zwangsmittel an. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs ist nur nach nach einer Mindermeinung ein VA, weil eine Duldungsverfügung ergeht - glaube aber nicht, dass das ernsthaft jemand noch vertritt. Die FFK ist bei erledigtem VA statthaft, sonst halt die Anfechtungsklage. Sehe das Problem nicht. Ist ja eine Frage des Einzelfalls, ob Erledigung eingetreten ist oder nicht (nicht, wenn noch Grundlage für Kostenbescheid).
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Verwaltungsvollstreckung
Ich glaube, ich konnte es nicht so richtig erklären.
Letztendlich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass mich das Skript einfach enorm verwirrt hat, weil es so komisch klingt/geschrieben ist in dem Fall. Tut mir leid :-)
Natürlich ist es so, dass es einfach auf den Einzel-Akt ankommt, wie du schreibst, Sektnase, aber im Skript klang es für mich eben nicht so.
Dankeschön
Letztendlich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass mich das Skript einfach enorm verwirrt hat, weil es so komisch klingt/geschrieben ist in dem Fall. Tut mir leid :-)
Natürlich ist es so, dass es einfach auf den Einzel-Akt ankommt, wie du schreibst, Sektnase, aber im Skript klang es für mich eben nicht so.
Dankeschön