Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: Dienstag 1. September 2020, 13:36
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
Hallo,
ich bin so eben auf einen Artikel im Bundesgesetzblatt gestoßen, welcher anscheinend Art. 23 GG aufheben möchte (Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2) oder bezieht sich dieser in S. 2 genannter "Art. 23" auf die in Kapitel VI Art. 23 genannte Schuldenregelung?
Fand ich jetzt merkwürdig. Vielleicht kann das jemand aufklären.
LG!
ich bin so eben auf einen Artikel im Bundesgesetzblatt gestoßen, welcher anscheinend Art. 23 GG aufheben möchte (Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2) oder bezieht sich dieser in S. 2 genannter "Art. 23" auf die in Kapitel VI Art. 23 genannte Schuldenregelung?
Fand ich jetzt merkwürdig. Vielleicht kann das jemand aufklären.
LG!
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
BGBl. Jahr, Seite ?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1893
- Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
Merkel ausversehen aus der EU ausgetreten?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: Dienstag 1. September 2020, 13:36
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
@ Tibor Jahr 1990, Seite 890.
-
- Newbie
- Beiträge: 6
- Registriert: Dienstag 1. September 2020, 13:36
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5293
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
Art. 23 GG lautete vor seiner Aufhebung:gudetama hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. Februar 2021, 13:52 Hallo,
ich bin so eben auf einen Artikel im Bundesgesetzblatt gestoßen, welcher anscheinend Art. 23 GG aufheben möchte (Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2) oder bezieht sich dieser in S. 2 genannter "Art. 23" auf die in Kapitel VI Art. 23 genannte Schuldenregelung?
Fand ich jetzt merkwürdig. Vielleicht kann das jemand aufklären.
Was ist daran merkwürdig, wenn man diesen Artikel im Einigungsvertrag aufhebt, mit dem alle verbleibenden deutschen Länder (nämlich die der DDR) beigetreten waren? Welche "anderen Teile Deutschlands" sollten denn Deiner Meinung nach noch beitreten?Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
Also im BGBl. I 1990, 890 findet sich die Neufassung von §§ 29a bis 32 BImschG.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 3061323465
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 263
- Registriert: Mittwoch 26. September 2018, 20:42
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
Tibor hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. Februar 2021, 17:35
Also im BGBl. I 1990, 890 findet sich die Neufassung von §§ 29a bis 32 BImschG.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 3061323465
Unser interessierter Gast meinte ja ausdrücklich das Bundesgesetzblatt Teil II, und das enthielt 1990 auf S. 890 tatsächlich das Einigungsvertragsgesetz, das wie von thh schon angesprochen, Art. 23 GG aufhob.
Ich vermute mal, die Anfrage kommt aus einer Reichsbürgerecke, bei der irgendwer erzählt hat, dass mit der Streichung der Auflistung der Bundesländer das ganze Grundgesetz außer Kraft getreten sei, weil ihm sein Geltungsbereich entzogen wurde. Was natürlich Blödsinn ist, zumal der neue Geltungsbereich ja in der Präambel nochmals ausdrücklich aufgezählt wird.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
Aber wenn doch der Geltungsbereich ausdrücklich gestrichen wurde??? Dann gelten doch die Kontrollratsgesetze wieder!!!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 87
- Registriert: Dienstag 26. Mai 2020, 00:47
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Frage bzgl. Bundesgesetzblatt S. 890 Kapitel II Art. 4 S. 2
*g* - ich widerspreche trotzdem :-).
Art. 23 GG ist also schon vom Wortlaut her eine vorübergehende Regel, deren Geltungsende durch den 2. Satz implizit vorgesehen wurde. Ich denke, dass die Abschaffung des Artikels lediglich ein symbolisches Zugeständnis an die Nachbarländer war (wie z. B. Polen wegen der historisch umstrittenen Oder-Neise-Grenze), um etwaigen Expansionsbefürchtungen entgegen zu treten.Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Nicht, dass einer noch auf den Thread einen entsprechenden Link setzt... sozusagen als "Nachweis" .