Verbindung einer allgemeinen Leistungsklage mit einem Anfechtungsannex

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Enoch
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Verbindung einer allgemeinen Leistungsklage mit einem Anfechtungsannex

Beitrag von Enoch »

Hallo Welt !

Das VG Hamburg in einem Examensremonstration- Urteil vom 13.05.2015 - 2 K 189/14 spricht die Verbindung einer allgemeinen Leistungsklage mit einem Anfechtungsannex an. Ich habe aber in §113 I 2, IV VwGO nur von Hauptanträgen als Anfechtungsklagen und Annexanträgen als Leistungsklagen.
Wie lässt sich das dogmatisch erklären ?? § 113 regelt nur den umgekehrten Fall??

Danke im Voraus
stilzchenrumpel
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Re: Verbindung einer allgemeinen Leistungsklage mit einem Anfechtungsannex

Beitrag von stilzchenrumpel »

Das scheint mir lediglich eine Formulierung zu sein. In Wirklichkeit handelt es sich um eine obj. Klagehäufung.

Leistungsklage: erneute Ladung
+
Anfechtungsklage (42 vwgo): Aufhebung des Nichtbestehensbescheides, der denklogisch der erneuten Ladung entgegen steht

In den Entscheidungsgründen steht zwar tatsächlich ausdrücklich "Anfechtungsannex", aber zur Anfechtung wird dann § 42 VwGO zitiert. Also wohl eher schlicht "untechnisch" ausgedrückt. Ich konnte jetzt nicht das ganze Urteil plus die beiden RM Instanzen lesen, bin mir aber ziemlich sicher, dass es im Prüfungsrecht keine sonstigen Besonderheiten gibt dahingehend.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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