Änderung IfSchG Zustimmungsbedürftigkeit des BR?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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1m4g0
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Änderung IfSchG Zustimmungsbedürftigkeit des BR?

Beitrag von 1m4g0 »

Hallo zusammen,

bei den aktuellen rechtlichen Fragen zur Coronakrise steht momentan eine Debatte um eine Änderung des IfSchG im Raum. Angela Merkel sprach gestern im Interview von Anne Will davon, dass sie für Maßnahmen keine Zustimmung des Bundesrates brauche.
Nun sind allerdings Stimmen in der Politik laut geworden, dass zumindest eine Änderung des IfSchG doch einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen soll.
Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich für den Infektionsschutz aber doch aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG. Und Nr. 19 in Art. 74 Abs. 2 GG nicht als zustimmungsbedürftiges Gesetz genannt.

Wie sieht es da denn nun tatsächlich aus? Welche Seite hat Recht?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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daimos
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Re: Änderung IfSchG Zustimmungsbedürftigkeit des BR?

Beitrag von daimos »

Das IfSchG ist kein Zustimmungsgesetz. Es geht bei der Diskussion wohl darum, ob nicht auch der Bund eigene Corona-Verordnungen erlassen kann, statt nach § 32 IfSchG die Ländern hierzu zu ermächtigen. Dann geht es bei der Zustimmungsbedürftigkeit um eine Rechtsverordnung nach Art. 80 GG. Konkret dürfte dieser Fall gemeint sein, der den Bundesrat involviert:
Art. 80 Abs. 2 GG
Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, [...] Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, [...] die von den Ländern [...] als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
The farther backward you look, the farther forward you can see.
(Winston Churchill)

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