Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Enoch
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Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Beitrag von Enoch »

Hallo Welt!

Ist in Hamburg das Überdenkungsverfahren( Erstes Staatsexamen) gesetzlich geregelt ? Wenn nicht, darf das JPA(Justizprüfungsamt)diesbezüglich Form und Fristen auferlegen ?

Danke !
bekky
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Re: Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Beitrag von bekky »

Ein bekannter von mir studiert da und ich glaube bei ihm war es gesetzlich geregelt, frage nochmal nach!
Gelöschter Nutzer

Re: Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie ist es ausgegangen? Wäre auch für jemanden aus meiner Familie ganz interessant, glaub ich.
Enoch
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Re: Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Beitrag von Enoch »

Das Überdenkungsverfahren ist in Hamburg nicht normiert. Nach der Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG folgt aus der Berufsfreiheit das Recht des oder der Geprüften, Einwände „rechtzeitig und wirkungsvoll“ vorzubringen.( BVerfGE 84, 34 (48) = NJW 1991, 2005 (2006); dies aufgreifend BVerwGE 92, 132 (136) = NVwZ 1993, 681 (683)
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