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Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Verfasst: Sonntag 11. April 2021, 21:39
von Enoch
Hallo Welt!

Ist in Hamburg das Überdenkungsverfahren( Erstes Staatsexamen) gesetzlich geregelt ? Wenn nicht, darf das JPA(Justizprüfungsamt)diesbezüglich Form und Fristen auferlegen ?

Danke !

Re: Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Verfasst: Donnerstag 22. April 2021, 17:06
von bekky
Ein bekannter von mir studiert da und ich glaube bei ihm war es gesetzlich geregelt, frage nochmal nach!

Re: Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Verfasst: Donnerstag 8. Juli 2021, 23:55
von Gelöschter Nutzer
Wie ist es ausgegangen? Wäre auch für jemanden aus meiner Familie ganz interessant, glaub ich.

Re: Prüfungsanfechtung/ Erstes Examen/Überdenkungsverfahren

Verfasst: Sonntag 8. August 2021, 00:34
von Enoch
Das Überdenkungsverfahren ist in Hamburg nicht normiert. Nach der Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG folgt aus der Berufsfreiheit das Recht des oder der Geprüften, Einwände „rechtzeitig und wirkungsvoll“ vorzubringen.( BVerfGE 84, 34 (48) = NJW 1991, 2005 (2006); dies aufgreifend BVerwGE 92, 132 (136) = NVwZ 1993, 681 (683)
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