§ 28b IfSG Auslegung in NRW

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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SafranOlpe
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§ 28b IfSG Auslegung in NRW

Beitrag von SafranOlpe »

Hallo zusammen !

Nachfolgenden Fall aus der Praxis ( der wahrscheinlich Tausende von Haushalten in NRW betrifft ) möchte ich zur Diskussion stellen (zur besseren Lesbarkeit nutze ich das generische maskulinum):

Ein Ehepaar (1 Haushalt) wollten am 01.05.2021 die Mutter der Frau in einem Pflegeheim in NRW besuchen ( dort Inzidenz> 100 ).

Die Heimleitung verwehrte ihnen den gemeinsamen Besuch unter Hinweis auf eine Email der zuständigen Behörde des Kreises. Letztlich stellte sich heraus, dass eine interne Weisung des MAGS NRW an alle nachgeordneten Behörden per Email herausgegeben worden war.

Nach Auslegung des § 28b IfSG durch das MAGS NRWsoll ein Bewohner nur eine weitere Person und im HH lebende Kinder unter 14. J. als Besuch empfangen dürfen.

Ein Blick in die Norm ( weiter einschränkende Landesverordnungen existieren nicht ) zeigt folgendes:

§ 28 Abs. 1 Ziff 1…….private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen…

Die Einrichtungsleitung sieht den Bewohner als einen Haushalt an und nimmt dann irrigerweise an, diesen Haushalt könne nur eine weitere Person besuchen.

Nach meiner Rechtsauffassung müsste der Fall wie folgt bewertet werden:

Tatsächlich regelt § 28b IfSG das Besuchsrecht zwischen zwei Haushalten, denn er gestattet in Abs1 Ziff. 1:

... private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, soweit an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen….

Somit handelt es sich bei den ..Angehörigen eines Haushalts.. um Haushalt 1 und der ..weiteren Person … um Haushalt 2, aus dem Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ebenfalls teilnehmen dürfen.

Ausgehend von dieser Klarstellung ergibt sich damit das Recht einer Zusammenkunft von zwei Haushalten, wobei die Teilnahme des zweiten Haushalts auf eine erwachsene Person sowie Kinder unter 14 Jahren beschränkt worden ist.

Hingegen ist nicht geregelt worden, in wessen Wohnung die Zusammenkunft stattzufinden hat, um den Regelungen der Norm zu entsprechen. Somit ist eine Zusammenkunft in der Wohnung des 1. Haushalts genauso erlaubt wie eine Zusammenkunft des gleichen Personenkreises im 2. Haushalt.

Eine anderslautende Regelung wäre auch unsinnig, da in beiden Fällen das Infektionsrisiko gleich ist.

Genau hier setzt jedoch die Regelung der Einrichtungsleitung an und verneint die Rechtmäßigkeit einer Zusammenkunft in der Wohnung des 2. Haushalts. Damit verkürzt sie die Besuchsrechte der Betroffenen massiv.

Bedenkt man zusätzlich, dass die Mutter der Ehefrau seit langem 2-fach-geimpft ist und das Ehepaar vor jedem Betreten des Pflegeheimes negativ getestet worden sein muss, ist jede über den Regelungsumfang des § 28b IfSG hinausgehende Beschränkung des Besuchsrechtes und damit letztlich Grundrechte erst recht als inakzeptabel und rechtswidrig angesehen werden.

1. Welche Rechtsauffassung trifft zu?

2. Welchen Rechtsweg kann ich beschreiten, wenn meine Ansicht richtig ist

- einstweilige Anordnung durch ein Familiengericht ? Fraglich, da die Einrichtung ja nur eine Weisung der Behörde umsetzt

-einstweilige Anordnung durch Verwaltungsgericht ? Fraglich, da mir gegenüber kein VA gesetzt wurde. Drittwirkung? Negative Feststellungsklage?

-Verfassungsbeschwerde? Wohl eher nicht, da meinem Gefühl nach erst andere Gerichtsbarkeiten durchlaufen sein müssen.



Vielen Dank für die Wortmeldungen
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Bonnvoyage
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Re: § 28b IfSG Auslegung in NRW

Beitrag von Bonnvoyage »

Eine konkrete Rechtsberatung ist hier leider nicht erlaubt. Ich würde ehrlich gesagt mal auf eine Verordnung schielen, die ggf. dieses Wochenende in Kraft tritt und so einiges erleichtern dürfte.
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