Bescheid für eine sozialgeförderte Wohnung in München

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Torfstecher
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Bescheid für eine sozialgeförderte Wohnung in München

Beitrag von Torfstecher »

Guten Abend zusammen,

ich danke erstmal für dieses Forum und hoffe, auf erwartungsvolle Antworten und Kommentare.

In meiner Sache wollte ich erstmal nicht die Stadt nennen, aber wurde doch gezwungen, weil ggf. das Landesrecht betroffen ist und wegen kurz gesagt "weiterer möglichen Schritte".

Zu Beginn, was mir spontan einfällt, diese Behörde/n, die es in München gibt, sind glaube ich einmalig in Deutschland und auch die Wohnsituation und das System ansich. Diese Behörden/n sind lt. einem Jobcentermitarbeiter eine Art Zwitter"behörden", zumindest sind auch auf Schreiben das Stadtwappen "Münchner Kindl" und das Logo des Jobcenters gemeinsam abgebildet. Es gibt Menschen in dieser Stadt, die laufen seit Jahren dorthin, ohne Erfolg und "drehen sich im Kreis" und kommen nicht weiter aufgrund den Beschäftigten. Es handelt sich um das Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferats der Landeshauptstadt München und das Jobcenter München Zentrum für Wohnen und Integration in der Franziskanerstraße 6 - 8, 81669 München. Da wird man auch einerseits herumgeschickt, von Hausnummer 8 zur Hausnummer 6. Bei der 8 heißt es meist nur, drüben ist das Jobcenter bei der 6. Irgendwie arbeiten die inoffiziel zusammen oder offiziell nicht zusammen, keine Ahnung, katastrophal aufjedenfall, finde schon teilweise keine richtigen Wörter. Wie auch immer... In meinem konkreten Fall geht es um einen Bescheid für die Vormerkung/Registrierung einer sozialgeförderten Wohnung. Den Bescheid erlässt, und da beginnts und kommts meiner Einsicht nach, die Abteilung Registrierung und Vergabe des Amts für Wohnen und Migration des Sozialreferats der Landeshauptstadt München in der Werinherstraße (Hausnummer in diesem Fall egal).

Also kurz zusammengefasst: wir haben da das Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße und die Abteilung Registrierung und Vergabe des Amts für Wohnen und Migration in der Werinherstraße, die eben auch für den Erlass des Bescheids zuständig ist (und für Sozialwohnungsanträge usw.). Nochmals auch zum Überblick, jeweils dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München natürlich unterstellt.

- Ich hoffe, man kann mir noch folgen ;-) -

Zum Bescheid: der Sozialwohnungsbescheid wird mit Dringlichkeit und mit Punkten usw. bemessen. Je höher die Dringlichkeit bzw. die Rangstufe bzw. die Punkte, desto "erfolgreicher" die Wohnungssuche. Es werden u. a. in Grundpunkte und Vorrangpunkte eingeteilt. Es gibt naximal 120 Grundpunkte, Vorrangpunkte weiß ich nicht, glaube aber so um die 20 rum (z. B. bei Gehbehinderung usw.). - eine "neuartige" Änderung, die auch der Stadtrat letztes oder vorletztes Jahr beschlossen hat. Das Punktesystem bzw. die Dringlichkeit bzw. die Einstufung in dieses, war davor bisschen anders -

Des Weiteren wird im Bescheid erwähnt, dass ich jede Änderung meiner Wohnverhältnisse der o. g. Abteilung so schnell wie möglich mitzuteilen habe. Ansonsten werden auch aufgrund zum Schutz der Mitbewerber deine Grundpunkte auf 1 gesenkt.

Soweit ist, sage ich mal, alles klar. So, nun, ich nehme die Unterbringung in eine bzw. einer Wohnungslosenhilfe in Anspruch. Hierbei gehe ich in das Amt für Wohnen und Migration (in der Franziskanerstraße) und lasse mich in ein privates oder städtisches Wohnheim unterbringen. Am Rande: die Aufgabe Menschen unterzubringen werden durch Landesrechte, Sicherheitsrechte und der Gemeindeordnung geregelt.

Ich lebe derzeit sogar in einem städtischen Wohnheim, das durch das Amt für Wohnen und Migration geführt und verwaltet wird. Ich habe hier in diesem Wohnheim sogar eine Aufnahmeverfügung und einen Gebührenbescheid erhalten. (Am Rande: da sich ja die Höhe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung geändert haben und ich leider arbeitslos bin, habe ich die Aufnahmeverfügung und den Gebührenbescheid dem o. g. Jobcenter München Zentrum für Wohnen und Integration in der Franziskanerstraße 6 vorzulegen - irgendwo verständlich, aber suspekt zugleich, da ja das Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanersteaße 8, das mich untergebracht hat - in sogar ein städtisches Wohnheim *hust, hust* - so weit vom Jobcenter in der Franziskanerstraße 6 entfernt ist *nochmal hust, hust* - (man o man, die teilen sich sogar ein Gebäudekomplex)

Nun zum Punkt und worauf ich hinaus will: ich habe ja, wie oben erwähnt, der Abteilung Registrierung und Vergabe des Amts für Wohnen und Migration in der Werinherstraße meine neuen Wohnverhältnisse bzw. meinen Umzug mitzuteilen. Schriftlich immer und mit Belegen (z. B. Mietvertrag oder bei mir eine Aufnahmeverfügung usw.).

Ich komme aufgrund Bettlägrigkeit momentan gar nichts hinterher, was aber eigentlich in Bezug zu meiner Sache auch egal ist.

Frage: darf von dem ein und dem selben Amt, das mich untergebracht hat, verlangen, der Abteilung des selben Amts eine Mitteilung mit "Rechtskonsequenzen" machen zu müssen. Ich hoffe, man versteht mich!?! Habe ich mich wirklich als Bürger darum zu kümmern, einer Abteilung eines Amts eine Mitteilung machen zu müssen, wenn dem ein und dem selben Amt mein Sachverhalt bzw. meine konkreten Verhältnisse bekannt sind und sind die damit verbundenen, ich sage mal Rechtsnachteile (Punktesenkung), rechtmäßig?

Vor dem städtischen Wohnheim war ich auch vom Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße in einem anderen Wohnheim untergebracht worden (dieses Wohnheim hat den Betrieb eingestellt). Ich bin in München geblieben und hatte der Abteilung Registrierung und Vergabe des Amts für Wohnen und Migration in der Werinherstraße dieses bereits schon einmal mitgeteilt gehabt, also das ich in einem Wohnheim bin, in dem ich vom selben Amt untergebracht wurde. Zudem bin ich hier gemeldet, dies erledigt man im Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats der Landeshauptstadt München.

Ohh je mine... Ich glaube, das o. g. Amt will sich aufgrund der katastrophalen Zustände hier auf dem Wohnungsmarkt so viel Arbeit wie möglich sparen und die Menschen irgendwie lotsen, und so viel wie nur möglich auf dich "abladen". Nur zum vorstellen, in dem o. g. Wohnheim, das den Betrieb eingestellt hat, wurde für ein Zwei-Bett-Zimmer eine Miete von 1300,00 € pro Person verlangt (Betreiber: Puls M), und die Landeshauptstadt München erklärte sich bereit, dies zu zahlen. 600 - 700 € Miete pro Person sind teilweise bereits schon üblich, auch in eine Mehrbettzimmer.

Welche Rechtsmittel habe ich hier, ich meine nicht gegen den Bescheid, ich meine gegen so ein Vorgehen? Muss ich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anstreben und wer ist dafür zuständig, dies rechtlich zu klären, oder ist der oben beschriebene Sachverhalt legitim, dass ich sozusagen einer Abteilung eines Amts eine Mitteilung machen muss - ich bin doch kein Beschäftigter von der Stadt -.

Wie auch immer, ich freue mich auf Antworten. Ruhig Fragen stellen. Schönes Pfingsten noch!

Mit freundlichen Grüßen

Torfstecher
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Tibor
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Re: Bescheid für eine sozialgeförderte Wohnung in München

Beitrag von Tibor »

Tja, das wird hier leider nix. Auch in München muss man lesen können: Im Forum keine Rechtsberatung.

Geschlossen.
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