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Auflagen nach IfSG gegen Parteitag

Verfasst: Montag 24. Mai 2021, 07:59
von Wolfsrudel
Mal angenommen, ein Parteitag (auf welchem Liste für Bundestag gewählt werden soll) wird unter folgenden Auflagen genehmigt:
24 Stunden -Testpflicht auf Corona (Parteitag findet mehrtägige hintereinander statt), Verbot von Essen/Trinken/Rauchen auf gesamten Gelände, Widerrufsvorbehalt bezüglich der Erlsubnis der Versammlung in geschlossenen Räumen:

Können gegen diese Bescheid abgesehen vom Landesvorstand zusätzlich auch die Delegierten (die dort wählen dürfen) mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO vorgehen?

Re: Auflagen nach IfSG gegen Parteitag

Verfasst: Montag 24. Mai 2021, 09:34
von Tibor
Keine Rechtsberatung im Forum.

Geschlossen.