Elternbeirat - Was ist das?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Strich
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Re: Elternbeirat - Was ist das?

Beitrag von Strich »

gola20 hat geschrieben: Donnerstag 17. Juni 2021, 09:34 Mir ist bewusst, dass die Rspr § 705 BGB (zu) extensiv anwendet. Ihr treibt es aber auch auf die Spitze gerade. Schon die Abifeier Entscheidung hat zu Recht heftig Kritik eingesteckt. Nur weil mehrere Leute etwas zusammen machen, muss nicht immer eine GbR angenommen werden.

GbR und Gesamtschuld sind wohl die heiligen Kühe der Rspr für die Lösung vieler Fälle.
Da muss ich Gola mal zustimmen. Die GbR wird auch m.E. viel zu extensiv angewandt. M.E. ist weder eine Wohngemeinschaft noch eine Abifeiertruppe eine GbR sondern allenfalls in Bezug auf bestimmte Rechte eben eine Gemeinschaft (Eigentum am Kühlschrank etc., da wird per Handschlag der Anteil am WG Kühlschrank gerade ohne Widerspruchsrecht der anderen "Gesellschafter" verschachert, was gerade § 747 S. 1 BGB ausdrückt) Es macht weder bei der Abifeier noch bei der WG Sinn, dass sie aufgelöst sein soll, weil einer gestorben ist. Wer dann das Konstrukt GbR zu retten versucht, indem er einen konkludenten Auschluss annimmt, hat den Sinn der GbR als auf persönliche Bindung zu einem Zweck (und gerade nicht zu einem Recht) nicht verstanden. (Gut ich bin vermutlich auch der letzte Mohikaner, der die Rechtsfähigkeit der GbR beknackt findet. Einen anderen Grund als: "Macht weniger Arbeit" gibts dafür nicht)

Beim Elternbeirat ist es aber wie dargstellt gerade fallbezogen anders.

Und ich finde auch, dass die Diskussion sachlich bleiben könnte. Diese Angriffe wer hier wen durchs Examen gewunken hat, sind überflüssig. Gerade weil die Abgrenzung GbR - nicht GbR jetzt nichts ist, was man einfach so beantworten könnte. Das ist schon im Einzelfall schwierig, hängt aber auch genau davon ab. Ich finde auch das Beispiel mit der Website sehr gut! Wer eine gemeinsame Website betreibt, bei dem würde ich mal pauschal vermuten, dass er ne GbR ist. Eine Website kennzeichnet doch nie nur eine Ansammlung von zufälligen Personen, sondern gerade immer ein irgendwie organsierten Haufen im Hintergrund. Igrendjemand betreibt immer die Server und das möglicherweise in Abhängigkeit zu einer anderen Person (die ihren WIllen möglicherweise gemeinschaftlich bildet). Also bei Website sind wir schon ganz weit im GbR-Gefilde. Ausnahmen kann ich mir hier eigentlich nur bei Familienwebsites oder so vorstellen.
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