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Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Dienstag 15. Juni 2021, 20:49
von gola20
Welche Rechtsform hat ein Elternbeirat? Ist er überhaupt rechtsfähig? Behörde? Organ?
Literatur und Urteile sind rar. Das Gesetz schweigt.
Meiner Meinung nach ist der wie ein Betriebsrat zu behandeln. Teilrechtsfähig, aber am Ende kriegt immer der ArbG alles ab. Ergo der Träger der Schule/Kita.

Was ich weiß ist, dass Beiräte Verträge abschließen können in der Rechtswirklichkeit und die Schule/Kita die Rechnungen hinterher bezahlen. Ich weiß auch, dass Träger keine Lust auf die Verantwortung haben.

Ahja: das ist keine Rechtsberatung. Ich vertrete keinen Beirat und habe es auch nicht vor. Der kann sich den Stundensatz eh nicht leisten.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Dienstag 15. Juni 2021, 21:11
von Tibor
Guckst du bspw § 57 SchulG BW.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Dienstag 15. Juni 2021, 22:13
von daimos
Ausschüsse sind in den §§ 88 ff VwVfG geregelt. Aus einer Gesamtschau der Vorschriften des VwVfG (z. B. § 20 IV, § 71, § 80 III) wird deutlich, dass Ausschüsse nicht (teil-)rechtsfähig, sondern Teil der Behörde sind. Sie sind m.E. auch kein Organ, da sie an einer Entscheidung immer nur mitwirken, diese aber nicht selbst kraft eigener Rechtsmacht treffen können.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Dienstag 15. Juni 2021, 23:39
von gola20
Tibor hat geschrieben: Dienstag 15. Juni 2021, 21:11 Guckst du bspw § 57 SchulG BW.
Da steht nichts sinnvolles

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 09:53
von Herr Schraeg
gola20 hat geschrieben: Dienstag 15. Juni 2021, 20:49 Welche Rechtsform hat ein Elternbeirat? Ist er überhaupt rechtsfähig? Behörde? Organ?
Literatur und Urteile sind rar. Das Gesetz schweigt.
Meiner Meinung nach ist der wie ein Betriebsrat zu behandeln. Teilrechtsfähig, aber am Ende kriegt immer der ArbG alles ab. Ergo der Träger der Schule/Kita.

Was ich weiß ist, dass Beiräte Verträge abschließen können in der Rechtswirklichkeit und die Schule/Kita die Rechnungen hinterher bezahlen. Ich weiß auch, dass Träger keine Lust auf die Verantwortung haben.

Ahja: das ist keine Rechtsberatung. Ich vertrete keinen Beirat und habe es auch nicht vor. Der kann sich den Stundensatz eh nicht leisten.
Welches Bundesland? Und welche konkrete Fragestellung?

Wenn es um die interne Willensbildung geht, gibt es im Regelfall untergesetzliche Regelungen (z.B. ElternbeiratsVO BW). Wenn es um Fragen der Kostenerstattung gegenüber dem Schulträger geht, sollten auch Regelungen auffindbar sein. Jedenfalls gibt es dazu verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, ebenso wie zur Frage der Beteiligungsfähigkeit iSd § 61 Nr. 2 VwGO (differenzierend nach der Art des inmitten stehenden Rechts VGH Mannheim NVwz-RR 96, 89, VG Darmstadt NVwZ-RR 95, 445).

Behörde ist der Elternbeirat sicher nicht. Auch § 88 VwVfG halte ich - jedenfalls nicht unmittelbar - nicht für einschlägig, weil der Elternbeirat nicht in einem Verwaltungsverfahren tätig wird. Wenn es um die Frage geht, wer durch einen vom Elternbeirat abgeschlossenen Vertrag verpflichtet wird, liegt für mich die Qualifizierung als BGB-Gesellschaft nahe.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 10:31
von gola20
GbR halte ich für fernliegend. Der Beirat hat weder Geld noch irgendwelche Mittel. Wenn die Eltern auch noch haften, dann wird niemand mehr sich da ehrenamtlich engagieren.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 11:18
von batman
Schön lakonisch HessStGH, BeckRS 2016, 51951 Rn. 41: wie auch immer gearteter Organisationsverbund der Elternschaft (der im Übrigen als solcher nicht grundrechtsfähig ist, namentlich nicht bzgl. Art. 6 Abs. 2 GG).
Das einzige Recht i.S.v. § 61 Nr. 2 VwGO, das dieser Verbund innehaben kann, ist demnach ein einfachgesetzliches Mitwirkungsrecht.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 11:28
von Herr Schraeg
gola20 hat geschrieben: Mittwoch 16. Juni 2021, 10:31 Wenn die Eltern auch noch haften, dann wird niemand mehr sich da ehrenamtlich engagieren.
Doch, sie dürfen nur nicht auf fremde Kosten Verträge abschliessen. Wenn der Elternbeirat als "wie auch immer gearteter Organisationsverbund der Elternschaft" (sehr schön, danke, batman) es satt hat, sich in den stickigen Klassenzimmern zu beraten und für 100.000 Euro den Einbau moderner Klimatechnik beauftragt, soll der Vertrag den Schulträger verpflichten?

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 12:55
von gola20
Also bisher zahlt der Träger brav alle Rechnungen. Wenn der Betriebsrat einen Neubau beauftragt, stellt sich doch die gleiche Frage?

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 13:12
von Tibor
Da hast du aber ne Aufwandstragung qua Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__40.html

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 13:26
von batman
Bei einem aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften gebildeten und öffentlich-rechtliche Mitwirkungsbefugnisse wahrnehmenden Gremium erschließt sich der privatrechtliche Gesellschaftsvertrag aber nicht ohne weiteres. Freilich entbindet das nicht von der Frage, wer haftet, wenn im Namen dieses Gremiums privatrechtliche Verträge mit Dritten geschlossen werden. Das der Elternbeirat bzw. sein Vorsitzender nicht berechtigt ist, den Schulträger zu vertreten, dürfte klar sein.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 13:35
von gola20
Nach § 55 Abs. 1 SchG BW haben die Eltern die Pflicht an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Das tun sie u.a. in den Elternvertretungen (Abs.2 Nr.2).

Aus einer Pflichtaufgabe der Eltern eine GbR mit Haftungsfolgen für die Eltern herzuleiten, finde ich etwas befremdlich. Ich sehe das wie batman. Die privatrechtlichen Fragen sind nicht wirklich geklärt.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 14:06
von OJ1988
Ob eine GbR vorliegt oder nicht, bestimmt sich nach den §§ 705 ff. BGB, nicht nach dem Schulrecht der Bundesländer (die hierzu keine Sonderregelungen vorsehen, dies mangels Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Zivilrecht auch gar nicht vorsehen können).

Grundsätzlich kann (nicht: muss) ein Elternbeirat als Mehrheit natürlicher Personen als GbR auftreten, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 14:13
von Tibor
It's so simple. Wenn der Beirat außerhalb seines Einsetzungszweck aktiv wird, dann ist es eben ein anderes Rechtsproblem. Ein bisschen Transferleistung (LG Detmold erklärt Abi-Jahrgang zur GbR) wird man doch erwarten können. Das hatte auch nichts mit SchulG zu tun, vielmehr war die persönliche Zusammensetzung "Abi-Jahrgang" rein zufällig.

Re: Elternbeirat - Was ist das?

Verfasst: Mittwoch 16. Juni 2021, 15:20
von gola20
Es ist nur simpel, wenn man den Rechtsbindungswillen fingiert.
Ich war nie im Beirat aber ich meine dass kein einziger € gezahlt wird von den Mitgliedern. Das ist eine freiwillige Leistung für die Kinder und Schule. Wenn dann ein Zivilrichter eine GbR hineinphantasiert, könnte es die Unbeliebtheit des Ehrenamts noch steigern.