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Pfändung und Herausgabe von Gehaltsabrechnung

Verfasst: Mittwoch 18. August 2021, 20:37
von Ant-Man
Nach Ansicht des BGH stellt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach ZPO bei der Lohnpfändung der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung einer Lohnabrechnung einen unselbständigen Nebenanspruch dar, der durch die Lohnpfändung automatisch mitgepfändet wird (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - VII ZB 50/11). Wurde also dem Arbeitgeber der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, muss er auch die zukünftigen Verdienstabrechnungen hinsichtlich der gepfändeten Forderung an den Gläubiger herausgaben. Damit keine Zweifel an dieser Verpflichtung aufkommen, kann die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Herausgabe der Gehaltsabrechnungen in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss klarstellend mitaufgenommen werden.

Wie stellt sich das Ganze im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung, z.B. nach §§ 309 ff. AO, dar? Statt eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gibt es dort die Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Wird dort der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung einer Lohnabrechnung mit der Pfändungsverfügung ebenfalls automatisch mitgepfändet oder wird die Pfändung des Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung einer Lohnabrechnung explizit in die Verfügung mitaufgenommen bzw. nachträglich eine klarstellende Verfügung erlassen?

Gibt es zur Verwaltungsvollstreckung ein Standardwerk (ähnlich dem von Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl. 2020)?