Ingewahrsamnahme und ihr Vollzug

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Butterblume09
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Ingewahrsamnahme und ihr Vollzug

Beitrag von Butterblume09 »

Hallo!
Es geht um folgenden Fall, bei dem ich leider festhänge:

Einmal runtergebrochen: X wird in Gewahrsam genommen. X befindet sich in Gewahrsam, muss sich dort aber halbstündigen Lebendkontrollen aussetzen und das Licht ist für die gesamte Festnahmedauer an. Er möchte jetzt nachträglich klagen.

Wenn man das prüft (man kann in der Ingewahrsamnahme ja einen VA oder eben nicht sehen, je nachdem prüft man zwei FK oder eben eine analoge FKK und eine FK), würde ich die Norm für den Gewahrsam (§ 13 HmbSOG bei mir) für die Ingewahrsamnahme prüfen, aber bei dem Vollzug...da stehe ich auf dem Schlauch ](*,) :-k

VwVG scheidet aus... entweder man nimmt nochmal den § 13, aber das erscheint mir auch seltsam. Oder eine Grundrechte-Prüfung...
Irgendwie muss man ja in das Auswahlermessen kommen - kann man da auch Grundrechte drin prüfen (Körperliche Unversehrtheit x staatlicher Schutzauftrag)?

Falls jemand eine Anregung hat, würde ich mich sehr freuen! Ich nage da jetzt schon Tage dran rum...
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