Hinbewegungsfreiheit durch welches Grundrecht geschützt?
Verfasst: Donnerstag 9. September 2021, 19:02
Ich frage mich woraus sich das Recht, sich zu einem Ort hinzubewegen ergibt, z.B. zu einem Kiosk oder in ein Schwimmbad?
Meine Überlegungen:
1) Art. 2 II S. 2
Strittig:
a) Ja, auch Hinbewegungsfreiheit ist geschützt
b) Nur das Recht sich fortzubewegen und insb. nicht festgehalten zu werden wird geschützt
-> b) Scheint hier passender auch durch die Nähe zu Art. 104 (so auch Manssen Staatsrecht II §13 Rn. 317)
2) Art. 11
Strittig:
a) Nur wenn man wirklich "umzieht" also ganz ursprünglich auf die Bed. der Freizügigkeit abstellend
b) Jeder Ort welcher der persönlichen Entfaltung dient (angeblich H.M.)
c) Nur bei längerem Aufenthalt, meist über Nacht (also nicht schon beim Kippen holen)
3) Bleibt dann nur der Art. 2 I also die allgemeine Handlungsfreiheit. Aber die ist ja lediglich ein Auffangtatbestand... Das Recht, sich Kippen zu holen oder ins Schwimmbad zu gehen muss doch wohl besser geschützt sein als nur dadurch?
Schließlich unterliegt Art. 2 I nur einem einfachen Gesetzesvorbehalt, dh. Ausgangssperren wären kein Problem?
Meine Überlegungen:
1) Art. 2 II S. 2
Strittig:
a) Ja, auch Hinbewegungsfreiheit ist geschützt
b) Nur das Recht sich fortzubewegen und insb. nicht festgehalten zu werden wird geschützt
-> b) Scheint hier passender auch durch die Nähe zu Art. 104 (so auch Manssen Staatsrecht II §13 Rn. 317)
2) Art. 11
Strittig:
a) Nur wenn man wirklich "umzieht" also ganz ursprünglich auf die Bed. der Freizügigkeit abstellend
b) Jeder Ort welcher der persönlichen Entfaltung dient (angeblich H.M.)
c) Nur bei längerem Aufenthalt, meist über Nacht (also nicht schon beim Kippen holen)
3) Bleibt dann nur der Art. 2 I also die allgemeine Handlungsfreiheit. Aber die ist ja lediglich ein Auffangtatbestand... Das Recht, sich Kippen zu holen oder ins Schwimmbad zu gehen muss doch wohl besser geschützt sein als nur dadurch?
Schließlich unterliegt Art. 2 I nur einem einfachen Gesetzesvorbehalt, dh. Ausgangssperren wären kein Problem?