Hallo zusammen,
bei einer erteilten Ausnahmegenehmigung für das Fällen von Bäumen wurde für die Gebühr lt. Verwaltungsgebührensatzung eine falsche Tarif-Nr. (Bienenstock aufstellen) verwendet. Es ist wohl eher ein Versehen gewesen. Der Betrag ist richtig. Jedoch besteht hier die Frage ob man auf Grund dieses Fehlers um die Kosten generell herum kommen kann. Sich darauf beruhen, dass dieses falsch benannt und ggf. falsch berechnet wurde. Oder macht es keinen Sinn, da dieser in jenem Fall korrigiert und neu ausgestellt wird.
Verwaltungsgebührensatzung falsche Tarif-Nr.
Moderator: Verwaltung
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