Maskenpflicht durch die Hintertür?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Jodler112
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Registriert: Samstag 8. April 2017, 16:18

Maskenpflicht durch die Hintertür?

Beitrag von Jodler112 »

Hallo,

ich hab da mal zwei Fragen:
1.
Stadt Lübeck hat angekündigt, dass in allen öffentlichen Gebäuden dennoch weiter Maskenpflicht gilt und auf ihr Hausrecht verwiesen. Ist es nicht so, dass das Hausrecht zumindest dann von der Rechtsprechung als öffentlich rechtlich eingestuft wird, wenn der Zweck des Besuchs öffentliche Angelegenheiten betrifft? Demnach wäre das ja ein Verwaltungsakt bzw. Allgemeinverfügung. Wenn ich die Rechtmäßigkeitsprüfung weiterdruchgehe, bin ich komplett überfragt. Ist schon die Rechtsgrundlage mangelhaft, weil das Gefahrenabwehrrecht bzw. die Coronaverordnung hier spezieller ist?

2.
Einige Universitäten behalten auch die Maskenpflicht bei. Jetzt bin ich mir nicht mal sicher, wie genau da die Struktur ist. Die meisten Unis sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit selbstverwaltend. Je nach Landeshochschulgesetz gibts ne Norm, die allgemeine Befugnisse des Präsidiums in Beschlussform ermöglicht. Aber ist das nicht auch wieder problematisch, weil es sich hier immer noch um einen Eingriff in die Handlungsfreiheit oder bei Prüfungen in die Berufsfreiheit der Studenten handelt? Geht das „Hausrecht“ der Uni soweit?
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