Schranke bei Einzelakt Verfassungsbeschwerde

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Rango471
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Schranke bei Einzelakt Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Rango471 »

In Frage steht die Verletzung eines Grundrechts durch das Verbot einer Behörde. Wenn die Verbotsnorm in Gesetz A steht und die Ermächtigungsnorm der Behörde das Verbot aususprechen und die Verbotsnorm umzusetzen in Gesetz B, welche Norm wird dann als gesetzliche Grundlage im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung herangezogen? Das Verbot der Behörde beruht doch eigentlich auf der Verbotsnorm aus Gesetz A (welche dann auch die Schranke darstellt).
LG
jona7317
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Re: Schranke bei Einzelakt Verfassungsbeschwerde

Beitrag von jona7317 »

Das scheint irgendwie widersprüchlich, nach deiner Beschreibung ist verbietet Gesetz A schon das Verhalten, ein Ausspruch durch die Behörde wäre nur deklaratorisch und eben überflüssig, d.h. auch kein Eingriff.
Nur wenn ohne Einzelfallentscheidung Rechtsunsicherheiten drohen, ist der behördliche Verbotsbeschluss nicht überflüssig - so große Unsicherheiten würden aber wahrscheinlich schon zur verfassungswidrigkeit des so ungenau ausgestalteten konstitutiven Verbots führen.
Vielleicht kannst du ja ein wenig genauer beschreiben, wie die Gesetze und Sachverhalt aussehen.
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