Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bei Facharztattest Fitnessstudio

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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alex99
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Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bei Facharztattest Fitnessstudio

Beitrag von alex99 »

Hallo zusammen,
ein Fitnessstudiomitglied legt ein am 01.02.2023 ausgestelltes Facharztattest mit Diagnosenbenennung am 10.05.2022 dem Fitnessstudio vor in dem attestiert wird, dass das Mitglied seit dem 09-05-2022 bis vorerst unbekannt kein Sport ausführen kann. Das Studio akzeptiert das Attest ab dem Zeitpunkt der Vorlage sprich dem 01.02.2013 und bietet dem Mitglied an den Vertrag ab 01.02.2023 zu pausieren und nach regulären Vertragsende die Monate kostenlos trainieren zu können. Eine Beitragsfreistellung für den Zeitraum der Erkrankung wäre nicht möglich. Ebenso wäre es nicht möglich das Facharztattest rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Vorlage anzuerkennen.


Das Mitglied lehnt das Angebot des Fitnessstudios ab und fordert eine Bėitragsfreistellung ab dem ersten Tag der ärztlichen Bescheinigung zur Sportunfähigkeit. Das Mitglied lehnt die kostenlose Vertragsverlängerung ab und fordert stattdessen eine sofortige Beitragsfreistellung und Beitragsrückzahlung ab dem ersten Tag der ärztlich attestierten Sportunfähigkeit.

Vielen Dank für eure Beurteilung dieses fiktiven Falles. Es gibt zwar unzählig ähnliches im Forum dennoch nichts gleiches was vor allem den Zeitpunkt der Attestanerkennung beschreibt.
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Tibor
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Re: Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bei Facharztattest Fitnessstudio

Beitrag von Tibor »

Fiktiver Fall.

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"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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