Hallo,
ich schreibe derzeit eine Hausarbeit zu einer neuen EU-Richtlinie und muss hierzu sehr viel auf die Erwägungsgründe zugreifen. Daher habe ich mich gefragt, ob die Erwägungsgründe nur in den Text können oder auch in die Fußnote. Zugegebenermaßen habe ich sehr wenige Fußnoten (Durchschnitt: 2 Pro Seite), aber so geht es den anderen Prüflingen meiner Kenntnis nach auch.
Erwägungsgründe in Fußnote
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Mittwoch 8. März 2023, 16:48
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 160
- Registriert: Dienstag 9. August 2022, 12:03
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
Re: Erwägungsgründe in Fußnote
Warum sollte das nicht gehen?
Es gibt keine allgemeingültigen Regeln dafür, was in die Fussnoten kann und was nicht. Manche tragen auch ganze Nebenargumente nur in der Fussnote vor, weil sie sonst den Lesefluss stören aber auch nicht unwichtig genug sind, um weggelassen zu werden.
Schau halt in die Formatvorgaben des Lehrstuhls, an dem du schreibst. Wenn dort nicht ausdrücklich erwähnt wird, dass nur bestimmte Sachen in die Fussnoten dürfen oder ganz bestimmte Sachen dort nicht reindürfen, dann kannst du dich in den Fussnoten im Rahmen des Vertretbaren komplett austoben.
Es gibt keine allgemeingültigen Regeln dafür, was in die Fussnoten kann und was nicht. Manche tragen auch ganze Nebenargumente nur in der Fussnote vor, weil sie sonst den Lesefluss stören aber auch nicht unwichtig genug sind, um weggelassen zu werden.
Schau halt in die Formatvorgaben des Lehrstuhls, an dem du schreibst. Wenn dort nicht ausdrücklich erwähnt wird, dass nur bestimmte Sachen in die Fussnoten dürfen oder ganz bestimmte Sachen dort nicht reindürfen, dann kannst du dich in den Fussnoten im Rahmen des Vertretbaren komplett austoben.
-
- Newbie
- Beiträge: 3
- Registriert: Montag 20. Februar 2023, 16:11
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Erwägungsgründe in Fußnote
Schlimm sind doch die Texte, bei der alle Quellen im Fließtext stehen
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Mittwoch 8. März 2023, 16:48
Re: Erwägungsgründe in Fußnote
Danke für die Antworten! Das hilft meinem Fußnotenapparat auf jeden Fall weiter
Klar, wenn ich die anderen Normen zitiere, müssen sie im Fließtext stehen, aber wenn ich nur einen Bezug herstelle könnte es ja etwas anderes sein
Eine Frage hätte ich dann noch: Gilt dasselbe auch für Normen? Es geht in meiner Hausarbeit um eine bestimmte Richtlinie, aber ich stelle öfter Parallelen zu anderen Normen auf. Kann ich da statt "vlg. Art. 2 Abs. 1 DMA" die Richtlinie auch in die Fußnote stecken oder gehören solche Sachen nur in den Text?jona7317 hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. März 2023, 18:41 Es gibt keine allgemeingültigen Regeln dafür, was in die Fussnoten kann und was nicht. Manche tragen auch ganze Nebenargumente nur in der Fussnote vor, weil sie sonst den Lesefluss stören aber auch nicht unwichtig genug sind, um weggelassen zu werden.
Klar, wenn ich die anderen Normen zitiere, müssen sie im Fließtext stehen, aber wenn ich nur einen Bezug herstelle könnte es ja etwas anderes sein
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 160
- Registriert: Dienstag 9. August 2022, 12:03
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
Re: Erwägungsgründe in Fußnote
Wenn du die Gleichläufigkeit der Normen im Text beschreibst, würde ich die Norm auch in den Text tun. Wenn du hingegen auf die Gleichläufigkeit nur kurz in der Fussnote hinweist ist das in Ordnung. Dann finde ich aber "vgl. [Norm]" etwas knapp, daraus geht nicht ganz hervor was du denn meinst. Würde das schon in wenigen Worten ausformulieren, z.B. "Eine i.E. ähnliche Regelung für [Regelungsbereich] trifft [Norm]" ist als Randbemerkung in der Fussnote total ok.Katzenkönig_Abi hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. März 2023, 10:02 Eine Frage hätte ich dann noch: Gilt dasselbe auch für Normen? Es geht in meiner Hausarbeit um eine bestimmte Richtlinie, aber ich stelle öfter Parallelen zu anderen Normen auf. Kann ich da statt "vlg. Art. 2 Abs. 1 DMA" die Richtlinie auch in die Fußnote stecken oder gehören solche Sachen nur in den Text?
Klar, wenn ich die anderen Normen zitiere, müssen sie im Fließtext stehen, aber wenn ich nur einen Bezug herstelle könnte es ja etwas anderes sein
-
- Super Power User
- Beiträge: 1559
- Registriert: Montag 10. März 2014, 08:03
Re: Erwägungsgründe in Fußnote
Normen gehören mE nur ganz ausnahmsweise in Fußnoten. Wie mit Erwägungsgründen verfahren werden kann, hängt auch ein bisschen davon ab, welche Rechtsqualität/Bedeutung man ihnen einräumt. Tendenziell gehen sie mE über das, was hierzulande die Erwägungen in Entwurfsbegründungen sind, hinaus. Daher bietet sich eine an Normzitaten orientierte Behandlung an, d.h. im Zweifel im Fließtext, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Erwägungsgrund erfolgt.
Und nebenbei: Schreibst du zum Digital Markets Act? Das ist eine Verordnung, keine Richtlinie.
Und nebenbei: Schreibst du zum Digital Markets Act? Das ist eine Verordnung, keine Richtlinie.
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien