obligatorische und fakultative vorlage
Moderator: Verwaltung
obligatorische und fakultative vorlage
was versteht man darunter?
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Kommt drauf an in welchem Zusammenhang. Im Europrecht ist für die Obergerichte (also die gegen deren Entscheidungen es kein Rechtsmittel gibt) obligatorisch, d.h. verpflichtend im fall des Falles ein Vorlageverfahren nach Art. 243 einzuleiten. Alle anderen Gerichte können, müssen aber nicht - fakultative Vorlage.
Erst Pflicht dann Kür!