SR I Berlin 2020

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Johnny-i30
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SR I Berlin 2020

Beitrag von Johnny-i30 »

Hi,

in Berlin lief folgender Fall:
L ist Schleuser. Er hat einen neuen Auftrag. Er soll die A und B von Leipzig nach Berlin bringen. Dafür erhält er 500 Euro Anzahlung und bei Ankunft in Berlin soll er nochmal 500 Euro erhalten.
In Leipzig steigen A und B in eine Ladeluke des von L gefahrenen LKW. Dieses Versteck kann nur von Außen geöffnet werden. Das wissen A und B und erkennen auch, dass sie möglicherweise ersticken könnten. Doch sie vertrauen darauf dass es schon gut gehen wird. Ebenso der L, der aufgrund der versprochenen 500 Euro von Anfang an plant bis nach Berlin ohne Halt zu fahren.
Während der Fahrt machen sich A und B bemerkbar. Sie klopfen laut und schreien da sie keine Luft mehr bekommen. Das hört L sehr deutlich.
Wie von Anfang an geplant fährt L jedoch ohne Halt weiter. L hat nur seinen finanziellen Gewinn im Kopf.
In Berlin angekommen öffnet L das Versteck. A ist tot. B bewusstlos.

Wie sollten man besten die Strafbarkeit von L prüfen? Zwischen Einschließen und Nicht-Aufsperren aufteilen oder direkt auf das nicht aufsperren (Unterlassen) eingehen? Und wie sollte man den Aspekt einbauen, dass A und B freiwillig eingestiegen sind? Als Einwilligung oder als eigenverantwortliche Selbstgefährdung ?
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