Man sagt: EU-Bürger, die in ihrem Heimatland verurteilt wurden, dürfen ihre Bewährungsstrafe auch in einem anderen EU-Land verbüßen, wenn sie nach ihrer Strafe z.B. dort leben und arbeiten wollen.
Ist das korrekt, und in welchem Gesetzestext ist diese rechtliche Möglichkeit verankert?
Vielen Dank!
Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?
Da Bewährungsstrafen gar nicht verbüßt werden, alldieweil die Vollstreckung der Strafe eben zur Bewährung ausgesetzt ist, dürfen sich Verurteilte grundsätzlich in- und außerhalb der EU frei bewegen.Phil Underground hat geschrieben: ↑Freitag 14. Januar 2022, 13:35Man sagt: EU-Bürger, die in ihrem Heimatland verurteilt wurden, dürfen ihre Bewährungsstrafe auch in einem anderen EU-Land verbüßen, wenn sie nach ihrer Strafe z.B. dort leben und arbeiten wollen.
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?
Okay, Danke! Aber ist diese Option nirgendwo gesetzlich festgeschrieben?
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?
Wieso sollte das geregelt sein? Es müsste schon der umgekehrte Fall geregelt werden, also dass man den Mitgliedstaat nicht verlassen darf. Für die Einschränkung der Freizügigkeit wird man eine gesetzliche Grundlage brauchen (denkbar wäre wohl eine Bewährungsauflage mit Meldepflicht?).
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?
Ja, oder andere Auflagen, die organisatorisch im Verurteilungsstaat erbracht werden müssen (Arbeitsauflage, ...).stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Freitag 14. Januar 2022, 20:36 Für die Einschränkung der Freizügigkeit wird man eine gesetzliche Grundlage brauchen (denkbar wäre wohl eine Bewährungsauflage mit Meldepflicht?).