Die ästhetischen Chirurgen werden eine andere Ansicht habenStrich hat geschrieben: ↑Dienstag 18. Januar 2022, 17:23 Der Schwangerschaftsabbruch unterscheidet sich jedenfalls insoweit von einem "normalen medizinischen Eingriff", als das er nicht auf einem pathologischen Zustand beruht. Bei anderen medizinischen Eingriffen, die nicht pathologisch indiziert sind hätte man mit einem Werbeverbot wohl auch keine Probleme, oder?
Auch die Schwangerschaft selbst ist keine Krankheit/kein pathologischer Zustand, was so z.B. explizit im SGB V vorausgesetzt wird. Ebenso stellt die Empfängsniverhütung im absoluten Regelfall keine Behandlung einer Krankheit dar und ist je nach Methode unter Umständen sogar schädlich. Sachinformationen über die Pille zu verbieten dürfte aber wohl eher nicht gewünscht sein.
Natürlich ist der Schwangerschaftsabbruch mit einem anderen Maß zu messen, sobald Rechtsgüter eines Dritten erfasst sind. Wann das der Fall ist (vgl. die Diskussion um die Trennbarkeit zwischen Mutter und Kind, wozu es auch in den abweichenden Meinungen des letzten BVerfG-Urteil Ausführungen gabe) kann man aber nicht eindeutig beantworten. Die Festlegung auf den exakten Zeitpunkt der Einnistung ist schlicht willkürlich und nicht in Stein gemeißelt, ebenso könnte man z.B. auf die beginnende Entwicklung des Gehirns oder die theoretische Überlebensfähigkeit außerhalb der Mutter abstellen. Die Vielzahl der weiteren vertretenen Ansichten dürfte bekannt sein.
Jedenfalls ist in die mögliche Betroffenheit der Rechtsgüter eines Dritten zwar eine taugliche Rechtfertigung eines Durchführungsverbots unter gewissen Umständen, aber kein tauglicher Grund für ein strafbewehrtes Informationsverbot. Der Verweis auf die Gefahr der Normalisierung o.ä. ist fernliegend, da ohnehin zwingend eine entsprechende Aufklärung erfolgen muss und die Folgen je nach Zeitpunkt und Methode ja auch gravierend genug sind (gerade wenn es mechanisch werden muss droht z.B. u.U. die Unfruchtbarkeit) um die oftmals übertreibend befürchtete "Abtreibung als Form der Verhütung" zu verhindern.