Wie oft steht man im Wirtschaftsstrafrecht vor Gericht?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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gamn8
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Wie oft steht man im Wirtschaftsstrafrecht vor Gericht?

Beitrag von gamn8 »

Hallo zusammen,

ich finde den Beruf des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtlers unheimlich spannend. Worauf ich nur bisher keine Antwort finden konnte: Die meisten der Verfahrungen in diesem Bereich werden ja tatsächlich schon vor einen Gerichtstermin erledigt. Aber wie häufig kommt es in der Praxis ungefähr vor, dass man tatsächlich vor Gericht landet? Sprechen wir hier im groben Schnitt eher von einmal in der Woche, einmal im Monat oder einmal alle drei Monate?

Was mich auch interessieren würde: Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an Anwälten mit dieser Spezialisierung?

Viele Grüße!
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Ara
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Re: Wie oft steht man im Wirtschaftsstrafrecht vor Gericht?

Beitrag von Ara »

Kommt drauf an was du als "Wirtschaftsstrafrecht" verstehst. Bei Individualverteidigung im Bereich Untreue, Bankrott und Insolvenzveschleppung ist man schon häufiger mal vor Gericht. Bei richtig auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Boutiquen, die kein Blut und Sperma machen, steht dagegen Unternehmensberatung im Vordergrund. Da ist der Gerichtssaal eher die Ausnahme.

Aber warum findet man Wirtschaftsstrafrecht "unheimlich spannend"? Habe mich heute erst mit nem Kollegen drauf verständigt, dass man sowas nur des Geldes wegen macht. Das ist ja auch kein echtes Strafrecht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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thh
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Re: Wie oft steht man im Wirtschaftsstrafrecht vor Gericht?

Beitrag von thh »

gamn8 hat geschrieben:Aber wie häufig kommt es in der Praxis ungefähr vor, dass man tatsächlich vor Gericht landet? Sprechen wir hier im groben Schnitt eher von einmal in der Woche, einmal im Monat oder einmal alle drei Monate?
Bei der Wirtschaftsstrafkammer muss die Frage vermutlich lauten "wie viele Monate oder Jahre".
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