Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Ara
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Möglicherweise hilft es dann ja auch beim genaueren hinhören.

Jedenfalls bin ich mir sicher, dass es weniger häufig zu unterschiedlichen Erinnerungen kommen wird, was Zeugen denn nun gesagt haben. Da brauch ich gar kein BGH, welcher sich Notfalls die Aufzeichnungen anschauen kann. Alleine die Existenz der Aufzeichnung wird dafür sorgen, dass genauer darauf geachtet wird, dass die Urteilsgründe sich mit der Realität decken.

Ist doch Win:Win. Die Verteidigung kann beruhigter Schlafen und für die Richter ändert sich dann ja vermeidlich sowieso nix.

Nächster Schritt ist dann bitte die Teilnahme per audiovideoübertragung für die Verfahrensbeteiligten.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Strich
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Strich »

Liz hat geschrieben: Mittwoch 16. November 2022, 15:47 Damit würde der BGH allerdings sein eigenes Grab schaufeln, wenn er auf einmal anfängt, selbst nachzuhören, ob der Satz bei Min. 189 des 5. Verhandlungstags die vermeintlich glasklare Aussage des Zeugen 13 Minuten früher in Frage stellt. Aber eine „wir machen das ganz ausnahmsweise, wenn es zu Herstellung des gerechten Ergebnisses erforderlich ist“-Rechtsprechung steht in der Tat zu befürchten.
Absolut, dass hat er mit der Rechtsprechung zum Darstellungsmangel aber ohnehin schon getan.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Mittwoch 16. November 2022, 20:09Ist doch Win:Win. Die Verteidigung kann beruhigter Schlafen und für die Richter ändert sich dann ja vermeidlich sowieso nix.
Wenn damit nicht immense Kosten - und die Problematik technischer Ausfälle - einhergingen und die dafür verwendeten Mittel dann nicht anderswo fehlen würden, wäre es tatsächlich gleichgültig, dass der Gewinn des Aufwands irgendwo zwischen null und überschaubar tendiert.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Theopa »

thh hat geschrieben: Donnerstag 17. November 2022, 11:31
Ara hat geschrieben: Mittwoch 16. November 2022, 20:09Ist doch Win:Win. Die Verteidigung kann beruhigter Schlafen und für die Richter ändert sich dann ja vermeidlich sowieso nix.
Wenn damit nicht immense Kosten - und die Problematik technischer Ausfälle - einhergingen und die dafür verwendeten Mittel dann nicht anderswo fehlen würden, wäre es tatsächlich gleichgültig, dass der Gewinn des Aufwands irgendwo zwischen null und überschaubar tendiert.
Verständnisfrage: Wodurch entstehen hierbei zusätzliche immense Kosten?

Kameras, Mikrophone und Bildschirme sind ja ohnehin erforderlich, um die Sitzungssäle mal so langsam auf den inzwischen absolut normalen technischen Stand für Verhandlungen per Videoübertragung zu bringen, ebenso die zugehörigen Rechner/Server. Ob es da Sinn machen würde die aktuell ausschließlich für Strafverhandlungen genutzten Räume erst einmal auszulassen, da das zivilrechtliche Verfahren betrifft, würde ich bezweifeln.

Der Speicherplatz und die längerfristige Datensicherung wird sicher für einen gewinnen Mehraufwand sorgen, das dürfte aber durch eine Kombination mit der für die ohnehin kommende E-Akte erforderlichen Anschaffungen auch eher überschaubar bleiben.
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Ara
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Die Kosten haste auch ganz schnell wieder drin, wenn man es endlich sein lässt Inhaftierte, Verteidiger, Zeugen und Sachverständige aus der ganzen Republik anreisen zu lassen. ich würde vermuten man braucht so n guten Monat um die Kosten wieder drin zu haben.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Zippocat »

Theopa hat geschrieben: Donnerstag 17. November 2022, 12:16 Verständnisfrage: Wodurch entstehen hierbei zusätzliche immense Kosten?
Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen nicht durch die "drei Kameras und Mikrofone", sondern die Schaffung der baulichen Voraussetzungen (Serverräume, Verkabelung, Sitzungsaalmöblierung) in vielen Liegenschaften sowie Folgekosten für Personal. Es ist natürlich nicht damit erledigt, einen Hubwagen mit Amazon-Paketen in jedem Saal abzulegen. Für einen Saal im hiesigen LG haben wir 70.000 EUR für Trockenbau, Elektroinstallation, Möblierung ausgegeben. In alten Gerichtsgebäuden gibt' s überhaupt keine freien Räume für die IT-Infrastruktur, da werden dann Flure abgeteilt, Patchfelder in die Teeküchen eingebaut, Aufenthaltsräume der Wachtmeister umgewidmet usw.

Das muss alles natürlich im Hinblick auf die eAkte sowieso passieren - der Bund beteiligt sich aber insoweit nicht bzw. nur zurückhaltend an den Kosten, sondern verweist auf die Länder und deren Pflichten. Statt zB ein bundeseinheitliches Sitzungssaalkonzept mit einheitlicher Soft- und Hardware von einem big player entwickeln zu lassen, um dann großvolumig einzukaufen, entwickelt klassisch jedes Land oder ein Verbund von wenigen Ländern sein eigenes Konzept nebeneinander mit eigenen großen oder kleinen IT-Lieferanten.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Theopa »

Zippocat hat geschrieben: Freitag 18. November 2022, 12:00 Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen nicht durch die "drei Kameras und Mikrofone", sondern die Schaffung der baulichen Voraussetzungen (Serverräume, Verkabelung, Sitzungsaalmöblierung) in vielen Liegenschaften sowie Folgekosten für Personal. Es ist natürlich nicht damit erledigt, einen Hubwagen mit Amazon-Paketen in jedem Saal abzulegen. Für einen Saal im hiesigen LG haben wir 70.000 EUR für Trockenbau, Elektroinstallation, Möblierung ausgegeben. In alten Gerichtsgebäuden gibt' s überhaupt keine freien Räume für die IT-Infrastruktur, da werden dann Flure abgeteilt, Patchfelder in die Teeküchen eingebaut, Aufenthaltsräume der Wachtmeister umgewidmet usw.

Das muss alles natürlich im Hinblick auf die eAkte sowieso passieren - der Bund beteiligt sich aber insoweit nicht bzw. nur zurückhaltend an den Kosten, sondern verweist auf die Länder und deren Pflichten. Statt zB ein bundeseinheitliches Sitzungssaalkonzept mit einheitlicher Soft- und Hardware von einem big player entwickeln zu lassen, um dann großvolumig einzukaufen, entwickelt klassisch jedes Land oder ein Verbund von wenigen Ländern sein eigenes Konzept nebeneinander mit eigenen großen oder kleinen IT-Lieferanten.
Für die technische Ausstattung der Räumlichkeiten werden sicher hohe Kosten entstehen, das bezweifle ich gar nicht. Das dürften aber in großen Teilen keine Mehr- sondern weitgehend Sowieso-Kosten sein. Selbst wenn es keine Pläne gäbe jemals Hauptverhandlungen aufzuzeichnen müsste man die entsprechende Technik ohnehin mit Blick auf Videoverhandlungen etc. einbauen.

Mehr Abstimmung wäre sicherlich günstig, wobei ich es persönlich gerade bei IT sogar gut finde anfänglich erst einmal viel auszutesten und dann - okay, jetzt wird es eine unrealistische Hoffnung - irgendwann das beste Modell zu übernehmen. Bundeseinheitliche Konzepte zu wählen bedeutet oft, dass man irgendein System vor die Nase gesetzt bekommt, das dann auch gerne mal kompletter Müll ist. Da man es aber schon hat kann man es nicht mehr austauschen, da man ja schon so viel Geld ausgegeben und überhaupt keine Zeit mehr hat... Siehe beA.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

Theopa hat geschrieben: Montag 21. November 2022, 15:54Für die technische Ausstattung der Räumlichkeiten werden sicher hohe Kosten entstehen, das bezweifle ich gar nicht. Das dürften aber in großen Teilen keine Mehr- sondern weitgehend Sowieso-Kosten sein. Selbst wenn es keine Pläne gäbe jemals Hauptverhandlungen aufzuzeichnen müsste man die entsprechende Technik ohnehin mit Blick auf Videoverhandlungen etc. einbauen.
Videoverhandlungen haben im Strafrecht einen eher eingeschränkten Anwendungsbereich und erfordern keine besondere Aufnahmetechnik, sondern vor allem ausreichend große Bildschirme. Insofern fallen die hohen Kosten für die Ausstattung der Strafsitzungssäle sonst eben nicht an.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Theopa »

thh hat geschrieben: Montag 21. November 2022, 18:06
Theopa hat geschrieben: Montag 21. November 2022, 15:54Für die technische Ausstattung der Räumlichkeiten werden sicher hohe Kosten entstehen, das bezweifle ich gar nicht. Das dürften aber in großen Teilen keine Mehr- sondern weitgehend Sowieso-Kosten sein. Selbst wenn es keine Pläne gäbe jemals Hauptverhandlungen aufzuzeichnen müsste man die entsprechende Technik ohnehin mit Blick auf Videoverhandlungen etc. einbauen.
Videoverhandlungen haben im Strafrecht einen eher eingeschränkten Anwendungsbereich und erfordern keine besondere Aufnahmetechnik, sondern vor allem ausreichend große Bildschirme. Insofern fallen die hohen Kosten für die Ausstattung der Strafsitzungssäle sonst eben nicht an.
Selbst wenn man unterstellt, dass die entsprechenden Säle dauerhaft zu 100% nur für Strafverhandlungen genutzt werden - was vorkommt aber mE nicht der Regelfall ist - dürfte der Mehraufwand für eine Kamera aber eher gering sein, wenn man ohnehin bereits einen großen Bildschirm mit entsprechender Netzwerkanbindung anschließen muss.

Da kann ich auf Zippocat verweisen: Geld kostet wohl insbesondere der Umbau der Räume und die Server-Infrastruktur. Wenn man für die Aufzeichnung nun fünf statt drei Kabel neu in die Wand legt und zum großen Bildschirm noch drei Kameras dazuhängt, dürfte das wirtschaftlich nicht mehr ins Gewicht fallen. Problematisch wäre es natürlich dort, wo bereits erste Lösungen (schlecht) umgesetzt wurden und man tatsächlich noch einmal alles neu bauen müsste.
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Strich
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Strich »

Stimme da zu. Der Aufwand wird igrnedwann ohnehin betrieben werden müssen, da über kurz oder lang die Videoverhandlungen kommen werden.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Liz »

Die Frage ist halt, ob man bis 2030 wirklich eine ausreichende Anzahl an Sälen zukunftsfähig ausgebaut bekommt oder sich dann 2035 nicht über eine veraltete, unpraktische Ausstattung ärgert. Mir schiene es hier durchaus sinnvoll erstmal darüber nachzudenken, wie der Zivil-/Strafprozess in Zeiten der eAkte und Digitalisierung aussehen soll und dann entsprechende Säle zu planen, anstatt praktisch ins Blaue hinein alle Strafsäle für audiovisuelle Aufzeichnungen aufwendig umzubauen.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

Theopa hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 10:35Selbst wenn man unterstellt, dass die entsprechenden Säle dauerhaft zu 100% nur für Strafverhandlungen genutzt werden - was vorkommt aber mE nicht der Regelfall ist
Das ist an praktisch allen mir bekannten Gerichten so - ja, klar, Nahbereichsempirie.
Theopa hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 10:35 - dürfte der Mehraufwand für eine Kamera aber eher gering sein
Mit "einer Kamera" ist es nicht getan. Es müssen das Gericht (5 Personen), der/die Sitzungsvertreter der StA (1-3 Personen), Angeklagte und Verteidiger (am Landgericht nicht selten mehr als 20 Personen), der/die Nebenkläger und Vertreter, Sachverständige und Zeugen erfasst werden. Das erfordert eine nicht unaufwendige Kameratechnik aus mindestens zwei Perspektiven, wobei solche zwei Totalen nicht ausreichen werden, um einzelne Personen erkennbar visuell zu dokumentieren. Für die großen Säle muss zudem jeder Beteiligte ein Mikrofon haben, und die müssen alle funktionieren; kleine Säle (u.a. vermutlich alle Amtsgerichte) muss man mit umfangreichen Mikrofon- und Lautsprecheranlagen ausbauen.
Theopa hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 10:35Da kann ich auf Zippocat verweisen: Geld kostet wohl insbesondere der Umbau der Räume und die Server-Infrastruktur.
Die Frage ist eben, ob man diese zig Millionen nicht - und den damit verbundenen Zeitaufwand - nicht sehr viel sinnvoller investieren könnte als in eine Art Gedankenstütze, um Verfahrensbeteiligte vom Mitschreiben zu entlasten. Die Antwort darauf fällt mir leicht.

(Und es ja offenkundig, dass - wenn eine solche Aufzeichnung verpflichtend wird - dann die Mittel anderswo (bspw. in der IT-Ausstattung oder der Aufrüstung von Sälen für Videoverhandlungen) eingespart werden.)
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Ara
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Wenn auch nicht das Strafrecht betreffend sicherlich interessant: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... me-office/
Das BMJ geht mit dem Entwurf von nur geringen Kosten für die Justiz aus. Mit einmalig 176.600 Euro sowie jährlichen Kosten für den Betrieb von insgesamt 114.790 Euro rechnet der Entwurf. Allzu viel Anschaffungsbedarf sieht das BMJ nicht. In dem Entwurf verweist das BMJ auf eine eigene Umfrage zum Stichtag 30. Juni 2020 bei den Landesjustizverwaltungen. Sie ergebe, dass zu diesem Zeitpunkt bereits circa 435 digitalisierte, videokonferenzfähige Gerichtssäle in Deutschland existierten.
Wenn die Zivilgerichte sowas schaffen, dann sollte es ja für Strafgerichte nicht so unmöglich sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Liz »

Siehe dazu auch den Zivilrechts-Thread: Die Annahmen des Gesetzentwurfes gehen völlig an der Realität vorbei. Es ist mitnichten so, dass im Zivilprozess massenhaft vollständig technisch ausgestattete Säle existieren, in die man sich nur setzen muss und einfach mal losverhandeln kann, egal ob 10 Leute an der ViKo teilnehmen wollen oder 5 Leute lieber doch persönlich erscheinen. Hier gelten alle Verhandlungssäle als digital erschlossen, weil die IT dem Richter einen Laptop für die ViKo reinstellen kann.
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thh
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Donnerstag 24. November 2022, 22:40Wenn die Zivilgerichte sowas schaffen, dann sollte es ja für Strafgerichte nicht so unmöglich sein.
Die Zivilgerichte schaffen das ja nicht, die werden als "geschafft" definiert. Der finanzielle Ansatz ist dafür kalkuliert, an allen Amts- und Fachgerichten jeweils einer Geschäftsstellenmitarbeiterin für 200 EUR Webcam und Headset zu spendieren; alles andere ist entweder angeblich schon da oder ja sowieso nötig.

Das können wir im Strafrecht natürlich auch so machen. Es genügt, die audio-visuelle Dokumentation zur Sollvorschrift zu machen; dann erfolgt die eben da, wo die Technik vorhanden ist, sonst nicht. ;)
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