Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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14Schnitzer
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Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren

Beitrag von 14Schnitzer »

Hallo,

vermutlich eine banale Frage: Ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO bzw § 153a StPO im Zwischenverfahren (also Klage erhoben, aber noch kein Beschluss über Eröffnung des Hauptverfahrens). Wird der Antrag beim Gericht getellt oder beim Staatsanwalt ?

Ich meine, bei Gericht, finde aber nur Kommentierung/Schriftmuster für Anträge, die an den Staatsanwalt gehen.
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Strich
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Re: Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren

Beitrag von Strich »

Bei Gericht.
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- Daria -

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14Schnitzer
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Re: Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren

Beitrag von 14Schnitzer »

Besten Dank für die schnelle Antwort. Ich dachte schon, ich bin völlig verkehrt.
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