Hallo,
vermutlich eine banale Frage: Ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO bzw § 153a StPO im Zwischenverfahren (also Klage erhoben, aber noch kein Beschluss über Eröffnung des Hauptverfahrens). Wird der Antrag beim Gericht getellt oder beim Staatsanwalt ?
Ich meine, bei Gericht, finde aber nur Kommentierung/Schriftmuster für Anträge, die an den Staatsanwalt gehen.
Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren
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Re: Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren
Bei Gericht.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren
Besten Dank für die schnelle Antwort. Ich dachte schon, ich bin völlig verkehrt.