Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Theopa
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Theopa »

Strich hat geschrieben: Dienstag 18. Januar 2022, 17:23 Der Schwangerschaftsabbruch unterscheidet sich jedenfalls insoweit von einem "normalen medizinischen Eingriff", als das er nicht auf einem pathologischen Zustand beruht. Bei anderen medizinischen Eingriffen, die nicht pathologisch indiziert sind hätte man mit einem Werbeverbot wohl auch keine Probleme, oder?
Die ästhetischen Chirurgen werden eine andere Ansicht haben ;)

Auch die Schwangerschaft selbst ist keine Krankheit/kein pathologischer Zustand, was so z.B. explizit im SGB V vorausgesetzt wird. Ebenso stellt die Empfängsniverhütung im absoluten Regelfall keine Behandlung einer Krankheit dar und ist je nach Methode unter Umständen sogar schädlich. Sachinformationen über die Pille zu verbieten dürfte aber wohl eher nicht gewünscht sein.

Natürlich ist der Schwangerschaftsabbruch mit einem anderen Maß zu messen, sobald Rechtsgüter eines Dritten erfasst sind. Wann das der Fall ist (vgl. die Diskussion um die Trennbarkeit zwischen Mutter und Kind, wozu es auch in den abweichenden Meinungen des letzten BVerfG-Urteil Ausführungen gabe) kann man aber nicht eindeutig beantworten. Die Festlegung auf den exakten Zeitpunkt der Einnistung ist schlicht willkürlich und nicht in Stein gemeißelt, ebenso könnte man z.B. auf die beginnende Entwicklung des Gehirns oder die theoretische Überlebensfähigkeit außerhalb der Mutter abstellen. Die Vielzahl der weiteren vertretenen Ansichten dürfte bekannt sein.

Jedenfalls ist in die mögliche Betroffenheit der Rechtsgüter eines Dritten zwar eine taugliche Rechtfertigung eines Durchführungsverbots unter gewissen Umständen, aber kein tauglicher Grund für ein strafbewehrtes Informationsverbot. Der Verweis auf die Gefahr der Normalisierung o.ä. ist fernliegend, da ohnehin zwingend eine entsprechende Aufklärung erfolgen muss und die Folgen je nach Zeitpunkt und Methode ja auch gravierend genug sind (gerade wenn es mechanisch werden muss droht z.B. u.U. die Unfruchtbarkeit) um die oftmals übertreibend befürchtete "Abtreibung als Form der Verhütung" zu verhindern.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Liz »

Natürlich gibt es verfassungsrechtlich sehr gute Gründe dafür, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen staatlich zu reglementieren und zugunsten des ungeborenen Lebens Schutzmechanismen wie das verpflichtende Beratungsgespräch, die Wartefrist usw. vorzusehen und auch - wie auch sonst im medizinischen Bereich - bestimmte Formen der Werbung zu unterbinden. Wenn es aber allein um die Bereitstellung von sachlich gehaltenen Informationen von Ärzten / Kliniken in Verbindung mit der Darstellung der eigenen Kompetenz / Räumlichkeiten geht, vermag ich keinen guten Grund zu erkennen, es für eine Frau, die überlegt, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen soll, und wahrscheinlich ohnehin schon in einer emotional schwierigen Lage ist, zusätzlich schwierig zu machen, sich überhaupt hierüber vertraulich zu informieren und ggf. gezielt zu einer Praxis Kontakt aufzunehmen, bei der sie sich mit ihrem Entscheidungskonflikt bzw. ihrer Entscheidung gut aufgehoben fühlt. Hier geht es dann letztlich auch darum, unnötige Traumatisierungen von Frauen durch das Verfahren zu vermeiden und sie als mündige Bürger*innen Ernst zu nehmen.
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thh
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

Theopa hat geschrieben: Dienstag 18. Januar 2022, 15:39Es geht ohnehin um kein anpreisendes oder unsachliches Bewerben, da ein solches bereits mit dem ärztlichen Berufsrecht unvereinbar wäre.
Ah! Gut dass wir die Strafbarkeit falscher Atteste und Impfbescheinigungen sowie die Verletzung von Privatgeheimnissen abschaffen und Behandlungsfehler von den Körperverletzungsdelikten ausnehmen können. All das ist nämlich mit dem ärztlichen Berufsrecht unvereinbar.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Theopa »

thh hat geschrieben: Dienstag 18. Januar 2022, 21:13
Theopa hat geschrieben: Dienstag 18. Januar 2022, 15:39Es geht ohnehin um kein anpreisendes oder unsachliches Bewerben, da ein solches bereits mit dem ärztlichen Berufsrecht unvereinbar wäre.
Ah! Gut dass wir die Strafbarkeit falscher Atteste und Impfbescheinigungen sowie die Verletzung von Privatgeheimnissen abschaffen und Behandlungsfehler von den Körperverletzungsdelikten ausnehmen können. All das ist nämlich mit dem ärztlichen Berufsrecht unvereinbar.
Wohin soll dieses Argument dann genau führen? Soll jeder Berufsrechtsverstoß zur Straftat werden, da das Berufsrecht ja sowieso nicht genügt?

Es geht um die Frage des mildesten geeigneten Mittels. Das Strafrecht ist weiterhin ultima ratio.

Für die Regulierung der Information über Abtreibungen im Sinne der Sachlichkeit genügen berufsrechtliche Sanktionen, die bei Ärzten in Extrem- und Wiederholungsfällen gerade bei derart kritischen Themen über die Unwürdigkeit sogar zum Approbationsentzug und damit einer Sanktion die selbst über die Wirkungen einer Verurteilung nach § 219a StGB oft hinausgeht fühen kann. Selbst wenn ein Arzt grob dagegen verstoßen würde ("Abtreibungen: 3 zum Preis von 2, holt euch eure Stempelkarte!") fände damit noch keine konkrete Rechtsgutsverletzung statt, was bei den anderen Beispielen (Schweigepflicht und Urkundsdelikten) oftmals anders sein wird.
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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Urs Blank »

EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar - BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf
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Ara
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Ara hat geschrieben: Sonntag 17. Oktober 2021, 09:22 https://www.golem.de/news/whatsapp-vate ... 60361.html

Das Ding wird nach Art. 100 GG dem BVerfG vorgelegt und dann die Norm für verfassungswidrig erklärt. Der arme Amtsrichter der das auf den Tisch bekommt.
Let the show beginn: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... rbrechern/

Frage an die Verfassungsrechtler: Was sind eigentlich nun die Möglichkeit des BVerfG? Können sie nur den Straftatbestand als solches für verfassungswidrig erklären, mit der Folge, dass es dann straflos wäre? Fallback-Lösung auf die Rechtslage vor der Verschärfung?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Urs Blank »

thh hat geschrieben: Sonntag 17. Oktober 2021, 22:17
Ara hat geschrieben: Sonntag 17. Oktober 2021, 21:05Darum kommt die StA ja auch nicht über mangelnden Vorsatz bzw. fehlenden Besitzwillen aus der Sache raus. Und selbst der § 17 kommt nicht zur straflosigkeit.
Je nun, wenn der Gesetzgeber beschlossen hat, dass der Besitz eines einzelnen solchen Fotos ein Verbrechen ist, dann ist das eben so. Man muss Prioritäten setzen, auch wenn sie rational schwer verständlich sind.
Wird jetzt möglicherweise wieder einkassiert:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... andenburg/

Diese Frau Lambrecht braucht mE so eine Art Besenwagen, der ihr auf ihrer Irrfahrt durch die höchsten Staatsämter folgt und die Scherben aufkehrt.
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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Urs Blank »

Die Aufzeichnung der Hauptverhandlung in Strafsachen soll das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz bringen:

https://www.lto.de/recht/justiz/j/geset ... -revision/

Sollten wir uns freuen, dass wir noch bis zum 31.12.2029 unbeobachtet unserer Arbeit nachgehen können? Oder traurig sein, dass eine verhältnismäßig banale Neuerung sage und schreibe 7 Jahre benötigt, um implementiert zu werden?
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 15. November 2022, 19:20Die Aufzeichnung der Hauptverhandlung in Strafsachen soll das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz bringen:

https://www.lto.de/recht/justiz/j/geset ... -revision/

Sollten wir uns freuen, dass wir noch bis zum 31.12.2029 unbeobachtet unserer Arbeit nachgehen können? Oder traurig sein, dass eine verhältnismäßig banale Neuerung sage und schreibe 7 Jahre benötigt, um implementiert zu werden?
Interessanter wäre es ja, wenn jemand den Sinn und Zweck der Regelung erläutern könnte.

Für das Revisionsverfahren soll die Aufzeichnung wegen des Rekonstruktionsverbots irrelevant bleiben.

Der einzige Gewinn ist mithin, dass die professionellen Verfahrensbeteiligten (Kammer/Senat, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Nebenklägervertreter) Zugriff auf die Ton-Bild-Aufzeichnung und eine automatische Transkription nehmen können. Ein Zugriff auf die Ton-Bild-Aufzeichnung ist dabei weitgehend irrelevant; niemand kann oder will in mehreren Dutzend oder mehreren hundert Stunden Videos bestimmte Aussagen suchen. Bleibt also die automatische Transkription. Auf deren Qualität - nicht nur bei akzent- oder dialektgeprägten Äußerungen, sondern auch bei leiser Sprache, Simultanübersetzung, Durcheinanderrufen - bin ich dann ja mal gespannt, erwarte mir aber nicht allzuviel. Von den üblichen Problemen mit fehlenden, defekten oder sonstwie beeinträchtigen Mikrofonen will ich gar nicht anfangen.

Es erscheint mir ohnehin zweifelhaft, ob dadurch eine eigene Mitschrift entbehrlich wird; schon deshalb, weil Aufzeichnung und Transkript ja erst im Nachgang zur Verfügung gestellt werden, also bestenfalls am Folgetag. Keine Möglichkeit also, wesentliche Aussagen direkt zu markieren, und vor allem kann, wer nicht selbst mitschreibt, den weiteren Zeugen am selben Tag ja keine Vorhalte machen.

Der zu erwartende Gewinn ist also nahe Null. Dem stehen erhebliche Kosten und eine Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung gegenüber, weil Zeuge oft schon durch eine bloße BIldübertragung auf einen Bildschirm - ohne Speicherung - (damit alle den Zeugen sehen können, auch diejenigen, die neben und hinter ihm sitzen) und überhaupt durch Kameras eingeschüchtert werden.

Insgesamt ist daran wenig banal und die ganze Regelung eine schwer nachvollziehbare Schnapsidee. Die Investitionen dafür wären in (Medien-)Technik und IT im Saal besser investiert. Es soll ja Bundesländer geben, bei denen Richter und Staatsanwälte noch nicht einmal alle Laptops haben (oder erst seit kurzem), in den Gerichtssälen weder Großbildschirme (und ggf. Auflichtprojektoren oder -kameras) für den Augenschein hängen noch Dockingstationen für die Kammermitglieder vorgesehen sind und es weder ein internes WLAN für Kammer und Staatsanwaltschaft mit Zugang ins Landesnetz noch ein offenes WLAN für die übrigen Verfahrensbeteiligten gibt. Und selbst da, wo es das alles gibt - meines Erachtens sollte das anno 2022 mehr oder weniger Stand der Technik sein - gibt es da noch viel Potential, was die Zuverlässigkeit und Nutzungsleichtigkeit betrifft. Von einer eigenen Stelle für einen "Medienwachtmeister", der sich um die Technik kümmert und sie ggf. bedient, will ich gar nicht sprechen; so etwas gibt es wenn dann nur in den Sälen für die Staatsschutzsenate.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Strich »

thh hat geschrieben: Dienstag 15. November 2022, 21:37 ...

Der zu erwartende Gewinn ist also nahe Null. Dem stehen erhebliche Kosten und eine Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung gegenüber, weil Zeuge oft schon durch eine bloße BIldübertragung auf einen Bildschirm - ohne Speicherung - (damit alle den Zeugen sehen können, auch diejenigen, die neben und hinter ihm sitzen) und überhaupt durch Kameras eingeschüchtert werden.

...
Das scheint mir eine urban legend zu sein. Die Praxis der Bild-Ton-Übertragung sieht so aus, dass es alle nach 10 Minuten nicht mehr mitbekommen und sich wie zuvor verhalten.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Liz »

Es dürfte aber zumindest Diskussionen darüber, was ein Zeuge oder Sachverständige gesagt hat, vereinfachen und abkürzen, indem das Gericht einfach sagen kann „schauen wir uns heute nach der Sitzung nochmal an“ oder vielleicht sogar unmittelbar Zugriff auf die Aufzeichnung hat. Auch würde man ja, wenn die Qualität der Transkription ausreichend ist, ggf. doch seine Notizen anders gestalten, weil man damit nur über den Tag kommen muss.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Strich »

Ja denke ich auch. Ich glaube aber, dass die Verteidiger sich dann "ranrevisieren" und der BGH halt doch irgendwann die Aufzeichnungen anschaut ^^
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Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Liz »

Damit würde der BGH allerdings sein eigenes Grab schaufeln, wenn er auf einmal anfängt, selbst nachzuhören, ob der Satz bei Min. 189 des 5. Verhandlungstags die vermeintlich glasklare Aussage des Zeugen 13 Minuten früher in Frage stellt. Aber eine „wir machen das ganz ausnahmsweise, wenn es zu Herstellung des gerechten Ergebnisses erforderlich ist“-Rechtsprechung steht in der Tat zu befürchten.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Es hat schon den Vorteil, dass Richter abgeschreckt sind einfach sich irgendwas fürs Urteil auszudenken. Damit wären zumindest die Zeiten vorbei, wo Zeugen irgendwelche Aussagen, die sie nie getroffen haben, in den Mund gelegt werden, um das Urteil zu begründen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Liz »

Nun, jeder hört das, was er hören will.
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