Es mag eigentlich eher ins öffentliche Recht gehören, aber der Bezug zum Strafrecht ist auch da.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 8dd74fd210
Es bestehen Zweifel an der Eignung für den Polizeidienst, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen den Bewerber läuft. Sollte sich herausstellen, dass die Vorwürfe haltlos sind, sei die Polizei dennoch nicht mehr an ihre Zusage gebunden.
Inwieweit darf denn die Polizei selbst strafrechtliche Bewertungen vornehmen für ihre Einstellungsentscheidung? Was ist ein "Begründeter Verdacht" rechtlich? Maßgeblich dürften ja Normen sein aus dem Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes.
Mein Strafprozessrecht ist jetzt eine Weile her, aber muss die Staatsanwaltschaft nicht eh immer ein Ermittlungsverfahren einleiten, schon von Gesetzes wegen? Das würde doch im Umkehrschluss bedeuten, dass ich durch Anzeige bei der Polizei einem jeden Bewerber seinen Ausbildungsplatz wegnehmen kann und damit erheblich in seine Berufsfreiheit eingreifen. Denn dass die Polizei bei erneuter Bewerbung nach einer möglichen Einstellung des Verfahrens den dann doch nochmal einstellt kann ich mir - nach allgemeiner Lebenserfahrung ("da war bestimmt doch was dran" nicht) nicht vorstellen.