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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Montag 22. November 2021, 22:27
von Urs Blank
Der Antrag wird abgelehnt...

Schon etwas älter, aber aktuell in StraFo veröffentlicht: Ein Ermittlungsrichter erklärt dem GBA, wie Strafakten zu führen sind:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 24. November 2021, 15:02
von Strich
Der hatte echt zuviel Zeit ...

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 24. November 2021, 16:14
von batman
Er ist eben ausschließlich Ermittlungsrichter.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Mittwoch 24. November 2021, 21:32
von thh
Strich hat geschrieben:Der hatte echt zuviel Zeit ...
Es gibt eine ganze Serie solcher Entscheidungen, in denen er dem GBA erklärt, wie Ermittlungsverfahren zu führen sind.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Freitag 17. Dezember 2021, 22:32
von scndbesthand
Der 1. Strafsenat setzt nun auch die Vorgaben der EMRK zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation um:

https://www.bundesgerichtshof.de/Share ... n=10690868

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Montag 17. Januar 2022, 20:39
von Urs Blank
Nichts eiligeres für die Ampel, als § 219a StGB abzuschaffen. Obwohl es ja zuletzt rund 100.000 Abtreibungen im Jahr gegeben hat (Quelle: Statistisches Bundesamt), so dass man sich schon fragt, welches Informationsdefizit es zu beseitigen gilt.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 07:43
von Sektnase
Die Kritik finde ich etwas seltsam. Kann man - unterstützenswerte - Gesetzesvorhaben jetzt auch zu schnell verwirklichen?

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 08:04
von Theopa
Urs Blank hat geschrieben: Montag 17. Januar 2022, 20:39 Nichts eiligeres für die Ampel, als § 219a StGB abzuschaffen. Obwohl es ja zuletzt rund 100.000 Abtreibungen im Jahr gegeben hat (Quelle: Statistisches Bundesamt), so dass man sich schon fragt, welches Informationsdefizit es zu beseitigen gilt.
Dann frag mal Gynäkologen, wie problematisch das ist. Man wird ohnehin schon ständig von indoktrinierten Verrückten gejagt, die einen auf Listen setzen und als Mörder betiteln, da braucht man nicht noch das ständige Damoklesschwert der Strafbarkeit für Sachinformationen...

Zudem: Wenn es ohnehin offenbar schon sehr viele wissen und nutzen, welchen Zweck soll das "Werbe"verbot dann noch erfüllen? Meint ernsthaft jemand, dass es Frauen gibt die nicht wissen dass es Abtreibungen gibt, zudem zu blöd sind um das Internet zu nutzen und dann erst aufgrund der Information "Unsere Leistungen: 1. Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, [...], 12. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche" auf der Website eines Gynäkologen (auf welche die Frau gestoßen ist ohne Google bedienen zu können) beschließen eine Abtreibung vornehmen zu lassen? Das ist argumentativ etwa mit dem Ansatz vergleichbar, wonach man Jugendliche möglichst nicht aufklären sollte, damit diese auf keinen Fall Sex haben.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 08:36
von Liz
Das „Werbe“verbot macht es für die Frauen, die - auch nach Beratung - abtreiben wollen, nur schwieriger eine Praxis zu finden, die Abtreibungen überhaupt vornehmen und in der sie sich ggf auch gut aufgehoben fühlen. Es ist bestimmt nicht toll, sich irgendwo in der konservativen Provinz „durchzufragen“ bis man eine Adressliste bekommt oder endlich eine Praxis, die Abtreibungen vornimmt, in nur 100 km Entfernung ergoogelt hat.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 12:46
von Urs Blank
Niemand muss sich durchfragen, auch nicht in der „konservativen Provinz“ (wo soll das übrigens heute noch sein?). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht eine Liste von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, im Internet. Die lässt sich mit wenigen Mausklicks finden. Rechtsgrundlage ist § 13a Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Behauptung, es gäbe ein Informationsdefizit, ist daher falsch.

Beim Werbeverbot geht es vielmehr darum, den Schwangerschaftsabbruch nicht wie eine ganz normale medizinische Behandlung erscheinen zu lassen.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 15:39
von Theopa
Urs Blank hat geschrieben: Dienstag 18. Januar 2022, 12:46 Beim Werbeverbot geht es vielmehr darum, den Schwangerschaftsabbruch nicht wie eine ganz normale medizinische Behandlung erscheinen zu lassen.
Und wodurch wird dieses Ziel begründet?

Alleine durch die seltsame "rechtswidrig aber nicht zu bestrafen"-Konstruktion, die auf eher fragwürdrigen Entscheidungen des BVerfG aus einer völlig anderen Zeit beruht (als z.B. praktizierte Homosexualität jeweils noch strafbar war), welche zudem jeweils keinesfalls einstimmig (zuletzt 1993 nur 5/3) ausgingen?

Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Behandlung und unterliegt bezüglich der Durchführung weitgehend den üblichen rechtlichen Vorgaben für solche. Die Tatsache, dass ab einem bestimmten Punkt möglicherweise eine weitere Rechtsperson in den Raum tritt rechtfertigt es nicht, diese Maßnahme in irgendeiner Weise zu brandmarken und bereits die sachliche Information darüber (!) als strafwürdig einzuordnen. Im Gegenteil erfordert gerade diese Extremsituation eine möglichst umfassende Informationsmöglichkeit.

Es geht ohnehin um kein anpreisendes oder unsachliches Bewerben, da ein solches bereits mit dem ärztlichen Berufsrecht unvereinbar wäre. Die Anforderungen sind gerade bei derart heiklen Themen hoch genug angesetzt, um alles was über die sachliche Darstellung der bestehenden Möglichkeit sowie der Methoden hinausgeht zu vermeiden.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 16:14
von OJ1988
Ich denke, die Position, dass ein Schwangerschaftsabbruch kein "normaler" medizinischer Eingriff ist, der wie jeder andere zu behandeln wäre, dürfte unter Juristen unumstritten sein. Das Grundgesetz schützt es auch das ungeborene Leben, sobald es angelegt ist (durch Einnistung der Eizelle). Es steht deshalb neben der Entscheidungsfreiheit der Schwangeren immer auch eine andere Rechtsposition im Raum. Schon das unterscheidet einen Schwangerschaftsabbruch radikal von anderen Eingriffen.

Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 16:23
von Liz
Urs Blank hat geschrieben:Niemand muss sich durchfragen, auch nicht in der „konservativen Provinz“ (wo soll das übrigens heute noch sein?). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht eine Liste von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, im Internet. Die lässt sich mit wenigen Mausklicks finden. Rechtsgrundlage ist § 13a Schwangerschaftskonfliktgesetz. Die Behauptung, es gäbe ein Informationsdefizit, ist daher falsch.
Das Angebot in den PLZ-Bereichen ist durchaus unterschiedlich dicht; die Liste für den Großraum München zB ist sehr kurz.

Und eine Liste im Internet allein mit der Angabe (medikamentös / operativ) befriedigt ersichtlich nicht das berechtigte Informationsinteresse einer Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch interessiert.

Beim Werbeverbot geht es vielmehr darum, den Schwangerschaftsabbruch nicht wie eine ganz normale medizinische Behandlung erscheinen zu lassen.
Das Argument scheint mir im Jahr 2022 nur bedingt überzeugend zu sein. Es wird wohl kaum eine Frau auf die Idee kommen, ein Schwangerschaftsabbruch, dem immerhin ein Beratungsgespräch mit Bedenkzeit vorauszugehen hat, sei eine „ganz normale medizinische Behandlung“ und quasi ein unproblematischer Verhütungsersatz.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 17:23
von Strich
Der Schwangerschaftsabbruch unterscheidet sich jedenfalls insoweit von einem "normalen medizinischen Eingriff", als das er nicht auf einem pathologischen Zustand beruht. Bei anderen medizinischen Eingriffen, die nicht pathologisch indiziert sind hätte man mit einem Werbeverbot wohl auch keine Probleme, oder?

Im Übrigen stimme ich Liz zu. Das Argument ist nicht nur 2022 nur bedingt überzeugend sondern war es wohl noch nie. Niemand geht "einfach so" in die Klinik und führt eine Abtreibung durch.

Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Verfasst: Dienstag 18. Januar 2022, 17:46
von Liz
@Strich: „Werbung“ für (in vielen Fällen äußerst elektive) Schönheitsoperationen gibt es - in den Grenzen des HWG - praktisch überall. Bei Instagram wird zB sehr aktiv bei (jungen) Erwachsenen für Zahnschienen geworben (für wohl zumeist rein kosmetisch motivierte Korrekturwünsche). Und auch in vielen anderen Fällen nutzen die Ärzte und Kliniken ihre Möglichkeiten, Patienten über ihr Tätigkeitsspektrum zu informieren und sich hier auch als besonders kompetent darzustellen.