Moin,
nach einem sonnigen Wochenende und jetzt knallroter Haut stelle ich mir die Frage: Kann ein Sonnenbrand strafrechtlich relevant werden bzw. kennt jemand einen witzigen Fall dazu?
Ich weiß von "Sonnenbränden", die im Solarium passiert und vor Gericht gelandet sind, aber nicht von "richtigen" und konnte auch keine Urteile finden.
In den Kopf kommen mir spontan §§ 225, 229 mit folgenden Konstellationen:
- kleines Kind wird zur Bestrafung bei starkem Sonnenschein (UV-Index nicht unter 6) ohne Sonnencreme ausgesperrt
- zum Spaß wird die allergikergeeignete Sonnencreme von A, der sehr empfindliche Haut hat, im Schwimmbad versteckt, wodurch dieser sich nicht rechtzeitig nachcremen kann und einen Sonnenbrand bekommt
- Kinder ohne Sonnencreme od. sonst. Sonnenschutz auf Fläche mit starkem Sonnenschein geschickt (z. B. Pausenhof mit sehr wenig Schatten, Sandkasten ohne Überdachung,...), wodurch diese Sonnenbrand bekamen
Die letzten beiden Fälle würde ich unter § 229 subsumieren, bei dem ersten weiß ich nicht, ob § 225 passt. Für § 223 fällt mir nichts ein.
Habt ihr noch Fall-Ideen oder andere Normen, die in Betracht kommen, im Kopf? Oder evtl. sogar einen realen Fall?
Würde mich freuen!
Sonnencreme nicht vergessen
Sonnenbrand und Strafrecht
Moderator: Verwaltung
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 13
- Registriert: Donnerstag 26. April 2018, 12:08
- Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 87
- Registriert: Dienstag 26. Mai 2020, 00:47
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Sonnenbrand und Strafrecht
§225 Abs. 1 StPO klärt auf.
X setze Person Y in der Sahara aus, in der Hoffnung, dass die Geier "den Rest besorgen". Y wird jedoch eine Stunde später in der Wüste zufällig aufgefunden. Keine Dehydrierung, aber ein mächtiger Sonnenbrand. KV erfüllt, aber wegen versuchten Mordes nachrangig.
Hier ist grad dunkel...
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1893
- Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Sonnenbrand und Strafrecht
Weiß nicht, was du mit nachrangig meinst, aber wäre jedenfalls Tateinheitdoohan hat geschrieben: ↑Dienstag 22. Juni 2021, 04:19 X setze Person Y in der Sahara aus, in der Hoffnung, dass die Geier "den Rest besorgen". Y wird jedoch eine Stunde später in der Wüste zufällig aufgefunden. Keine Dehydrierung, aber ein mächtiger Sonnenbrand. KV erfüllt, aber wegen versuchten Mordes nachrangig.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann