Meinungsstreit aberatius ictus

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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OrangensaftEddy
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Meinungsstreit aberatius ictus

Beitrag von OrangensaftEddy »

Guten Morgen zusammen,

wie wichtig ist der Meinungsstreit beim aberatius ictus (Konkretisierungstheorie VS Gleichwertigkeitstheorie) in einer Fallbearbeitung mit Hinblick auf das Examen?

Kann ich ohne den Meinungsstreit vier Punkte erreichen? Kann ich ohne diese Theorien überhaupt ein Fall "vollständig" und "richtig" lösen?

Danke schonmal,
Gruß Eddy
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famulus
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Re: Meinungsstreit aberatius ictus

Beitrag von famulus »

Kannst du schon, wenn es nicht dran kommt - wie bei allen anderen Themen halt auch.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
OrangensaftEddy
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Re: Meinungsstreit aberatius ictus

Beitrag von OrangensaftEddy »

famulus hat geschrieben: Freitag 2. Juli 2021, 07:37 Kannst du schon, wenn es nicht dran kommt - wie bei allen anderen Themen halt auch.
Danke für deine Rückmeldung.

Aber ich habe noch Schwierigkeiten einiges einzuordnen.
Ist das Verständnis, um die Vorsatzproblematik(en) so etwas wie das Grundwerkzeug, um fremde Fälle zu lösen?
Wenn gesagt wird, man muss nicht "jede Theorie und Meinungsstreit kennen" - was wird dann damit gemeint, wenn nicht so etwas?

Wenn ich das Wissen um diesen Streit nicht hätte und in einer Klausur dieses Problem auftaucht und ich selber die Argumente herleiten kann ohne die Theorien zu kennen, wäre das nicht besser, weil ich so weniger "lernen" müsste?

Danke schonmal.
Gruß,
Eddy
Sektnase
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Re: Meinungsstreit aberatius ictus

Beitrag von Sektnase »

Klar. Wenn du es auch in 5 Stunden schaffst. Ob du jetzt aber zum ETBI alle 5 Theorien herleitest.. Speziell beim Vorsatz ist m.E. Verständnis aber wichtiger als Theorien. Denn entweder ich hab die Gleichwertigkeitstheorie nicht verstanden, oder sie ist einfach Käse (gehe fest von Letzterem aus!) ;)
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
rt1
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Re: Meinungsstreit aberatius ictus

Beitrag von rt1 »

Zum Examen kann ich dir nicht viel sagen, aber diese beiden Streits, sowohl Aberratio ictus als auch ETBI sind solche Klassiker, dass es fast zur Juristenpflicht gehört sie im Grundsatz zu kennen. ETBI ist auch gar nicht so schlimm wie oft getan wird, es gibt dazu wunderschöne Schaubilder im Internet. Und zB. die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen kann man durchaus auch an anderen Stellen einbringen oder zumindest im Hinterkopf haben.

Mein Prof meint übrigens immer außer Strafrecht AT I also das Strafrecht aus dem ersten Semester könnten viele der Examenskandidaten deren Klausuren bei ihm landeten nicht viel. Aber wenigstens das müsste sitzen! ::?
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