ich versuche gerade zu verstehen, wieso Geschwisterinzest verboten ist, § 217 StGB aber als nichtig und unvereinbar mit dem GG entschieden worden ist.
Das Oberthema ist mein Skript über Aufgaben und Zweck des Strafrechts bzw. ab wann etwas strafrechtlich verboten werden kann.
Dabei geht es um den Beschluss vom 26.2.2008 – 2 BvR 392/07 = NJW 2008, 1137 und BVerfGE 153, 182 = NJW 2020, 905.
Ich verstehe, dass der Gesetzgeber einen großen Spielraum hat zu entscheiden, welche Rechtsgüter mit Kriminalstrafe geschützt werden sollen, besonders dann, wenn das zu verbotene Verhalten sozial so schädlich ist und eine Gefahr für die gesellschaftliche Ordnung darstellen würde. Das BVerfG stützt sich bei seinem Urteil auf dieses Gutachten des Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht : https://csl.mpg.de/media/filer_public/68/6f/686f978c-fe51-4a45-849b-73f6f920374b/05-08-inzest_gutachten3.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Kurzfassung: Von Religion bis Biologie ist alles dabei.
Bei der geschäftsmäßigen Förderung der Selbstötung heisst es, dass durch das Verbot das Recht auf Selbsttötung ins Leere läuft. Weiter heisst es:
Für mich erscheint das als willkürlich. Einerseits werden bestimmte Verhalten (Geschwisterinzest) verboten auf Grund von zum Teil gesellschaftlichen Gründen und die "freie" Persönlichkeitsentfaltung behindert. Siehe Ursprung Inzestverbot Gutachten.Suizidhilfe ausschließlich deshalb zu verbieten, weil die Selbsttötung und die Hilfe hierzu in Widerspruch zu der Mehrheitsauffassung in der Gesellschaft stehen, wie mit dem eigenen Leben, insbesondere im Alter und bei Krankheit, umzugehen ist, ist deshalb kein legitimes gesetzgeberisches Ziel
Das strafrechtliche Inzestverbot in Deutschland geht folglich auf die Eheverbote des kanonischen Rechts zurück, deren Wurzeln im mosaischen Recht zu finden sind. Im 18. Kapitel des 3. Buch Mose (Levitikus) wird die Heirat zwischen Bluts- verwandten und Verschwägerten – in gerader Linie unbegrenzt, in der Seitenlinie bis zum dritten Grade – als schwere Sünde untersagt.7
Etwas auf Grund von religiösen Geboten zu verbieten, erscheint mir in einem zumindest säkularem Staat sehr fragwürdig.
Andererseits wurde § 217 StGB als nichtig gewertet, gerade weil es die freie Persönlichkeitsentfaltung behindert und (mehrheits)gesellschaftliche Gründe nicht ausreichen.
Frei steht in Anführungszeichen, weil bei Inzest natürlich die Frage auftauchen kann, in wie weit es durch Missbrauch im Dreickecksverhältnis (Mutter-Vater-Kind) bzw. Vierecksverhältnis (Mutter-Vater-Kinder) nicht schon fast vorherbestimmt war. Die selbe Überlegung ergibt sich aber auch bei Selbstmord, der nicht das Ergebnis einer Brutto-Netto-Überlegung war sondern aus anderen Gründen erwogen werden kann.
Auch das Argument, dass bei Inzest und Fortplanzung Fehlbildungen entstehen können, scheint ins Leere zu laufen, weil der Koitus bei anderen Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine "fehlentwickeltes" Kind auf die Welt setzen auch nicht verboten ist.
Da ebenfalls im Gutachten erwähnt wurde.
Mich frustriert die, zumindest mir so erscheinende, willkürliche erscheinende Argumentation der Rechtsprechung, aber auch die konservative Haltung der Rechtsauslegung. In 20, 50, 100 Jahren könnte die Diskussion um Inzestverbot ganz anders aussehen, geschweige die um die Möglichkeiten der Selbsttötung. (Stichwort Selbstmordzelle Futurama - sehr plakatives Beispiel einer freien Entfaltung der Persönlichkeit wenn es um die Selbsttötung geht)
Meiner Meinung nach, ist ein Inzest unter zumindest volljährigen Geschwistern ein Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit, deren Verbotsgründe teilweise überholt sind, teils aber auch zumindest die möglichen negativen Folgen eines Beischlafs, die, unter anderem, durch das Verbot verhindert werden sollen, verhinderbar sind.
Ich weiss, dass es bei der Entscheidung des BVerfG eine 5 zu 1 Entscheidung war, bin somit beruhigt, dass ein anderer Jurist das ähnlich sieht, aber es frustriert dennoch. Wenn mir jemand erklären könnte, wie ich an dessen Begründung rankommen kann, würde ich mich auch sehr freuen.
Ich würde mich auch über andere Meinung freuen, die mir helfen das ganze ein bisschen verständlicher und klarer zu machen.
Gruß,
Eddy