Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Zueignungsabsicht. A schlägt X mit einer Holzlatte um an das Handy des X zu kommen, er will das Handy aber nur um auf das Paypal-Konto und das daraufbefindliche Guthaben zu kommen. Das Handy möchte er nicht behalten, sondern nach der Tat entsorgen. Hat A mit Zueignungsabsicht gehandelt oder nicht?
Zueignungsabsicht
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Samstag 9. Oktober 2021, 23:29
-
- Moderatorin
- Beiträge: 2392
- Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Zueignungsabsicht
Geschlossen. Doppelpost, noch dazu zur Hausarbeitenbesprechung.