Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Thomas54
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 11
Registriert: Mittwoch 10. Mai 2017, 09:29

Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Beitrag von Thomas54 »

Hallo,

ich bin gerade im Rahmen meines Studiums auf die Frage, ob und wie man sich strafbar macht, wenn man sich auf ein nicht vorhandenes Zeugnisverweigerungsrecht beruft, getroffen. Würde das § 258 StGB oder auch andere Straftatbestände erfüllen?

Danke schonmal und viele Grüße

Thomas
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Beitrag von Ara »

Es gibt ne Quatsch-Entscheidung, dass tatsächlich der Belastungszeuge eine Garantenpflicht aus § 258 StGB trifft. Ansonsten sollte aber nix einschlägig sein.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Julia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 2384
Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Beitrag von Julia »

Es ist jdfs. ansatzweise umstritten, ob man die Aussagedelikte auch durch Unterlassen begehen kann, da wird dann unterschieden zwischen Aussageverweigerung und Weglassen. Könnte man zumindest andenken, würde ich aber, ohne irgendwie recherchiert zu haben, tendenziell auch ablehnen. Es ist mE die Aufgabe des Richter, für die Einhaltung der Regeln der StPO einschließlich des ZVR zu sorgen. Entsprechend vielleicht keine coole Aktion, so aus Juristensicht, aber mE nicht strafbar.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Beitrag von thh »

Julia hat geschrieben: Mittwoch 13. Oktober 2021, 11:15Es ist jdfs. ansatzweise umstritten, ob man die Aussagedelikte auch durch Unterlassen begehen kann, da wird dann unterschieden zwischen Aussageverweigerung und Weglassen.
Wieso durch Unterlassen? Wer ein tatsächlich nicht bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht behauptet, handelt doch aktiv?
Julia hat geschrieben: Mittwoch 13. Oktober 2021, 11:15Es ist mE die Aufgabe des Richter, für die Einhaltung der Regeln der StPO einschließlich des ZVR zu sorgen.
Bei richterlichen Vernehmungen ist das doch einigermaßen einfach: Die Angaben zur Person und erst recht weitergehende Angaben unterliegen bereits der Wahrheitspflicht (und erfolgen deshalb ja nach Belehrung). Wer der Wahrheit zuwider ein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52, 53, 53a StPO) respektive eine entsprechende Verwandtschaft, Ehe oder besondere Beziehung zum Beschuldigten behauptet, begeht eine falsche uneidliche Aussage.

(Oder missverstehe ich jetzt die Frage? Wer sich einfach nur auszusagen weigert, weil er - rechtsirrig - meint, er habe ein Zeugnisverweigerungsrecht, obschon das nicht der Fall ist und er auch keine solche Konstellation vorgibt, für den gilt natürlich dasselbe wie für jemanden, der sich auszusagen weigert, weil er eben einfach nicht will: dafür gibt es die Sanktionen für unberechtigte Aussageverweigerung - Kosten, Ordnungsgeld, Ordnungshaft - und das halbstumpfe Instrument der Erzwingungshaft. Strafbar ist das nicht.)
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Beitrag von Ara »

@thh: Ich glaub du hast die Frage wirklich missverstanden.

Ich habe es so verstanden, dass nicht jemand sagt "wir sind verlobt", sondern einfach sagt "ich sage nichts".

Da gibt es wirklich diese Entscheidung hier: https://blog.burhoff.de/2018/01/zeugnis ... reitelung/

Ich halte es aber wie gesagt für Quatsch... Es besteht mE keine Garantenpflicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Da gibt es wirklich diese Entscheidung hier: https://blog.burhoff.de/2018/01/zeugnis ... reitelung/
Oh, praktisch. Das merke ich mir direkt einmal vor.
Zuletzt geändert von thh am Donnerstag 14. Oktober 2021, 08:56, insgesamt 2-mal geändert.
Julia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 2384
Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Strafbarkeit bei Berufen auf ein tatsächlich nicht bestehendes ZVR?

Beitrag von Julia »

Mit dem Hinweis auf Aktives Tun - Unterlassen hast du aber natürlich recht, da habe ich zu unpräzise formuliert.
Antworten