Recherchefrage: Psychiatrische Gutachten im Strafprozess

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Recherchefrage: Psychiatrische Gutachten im Strafprozess

Beitrag von FragenZumRoman »

Hallo zusammen,

für ein Romanprojekt recherchiere ich zurzeit zum Thema „Psychiatrische Gutachten im Strafprozess“. Da ich von dem Thema bisher nicht viel Ahnung habe (bis auf ein wenig angelesenes Google-Wissen), würde ich mich über eine Einschätzung/zusätzliche Infos freuen:

Zu Beginn meines Romans greift die Protagonistin einen ihr bisher unbekannten Mann an. Sie wird vor dem Angriff durch etwas getriggert; es handelt sich also um eine Art Kurzschlussreaktion, die sie sich selbst zunächst nicht erklären kann. Das Opfer wird dabei ernsthaft/schwer verletzt und erstattet Anzeige. Die Protagonistin leugnet die Tat nicht (zudem gibt es zahlreiche Zeugen), aber sie kann sich ihr eigenes Handeln auch nicht erklären. Sie ist noch nie zuvor straffällig geworden.

Nun habe ich einige Fragen zum weiteren Verlauf:
- Würde in diesem Fall die Staatswandaltschaft bereits ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben? Oder ist es tendenziell eher der Richter, der nach Einsicht der Unterlagen und Anklageschrift einen Gutachter bestellt?
- Wie viel Zeit wird dem Gutachter gegeben, um eine schriftliche Einschätzung zu treffen?
- Wie lange dauert es zirka/ganz grob von der Anklageschrift bis zur Hauptverhandlung in solch einem Fall?
- Im Laufe der Geschichte (und vor Beginn der Hauptverhandlung) zeigt sich, dass der Angriff meiner Figur tatsächlich durch ein unverarbeitetes Trauma getriggert wurde. Wenn sie nun für schuldunfähig befunden wird, muss sie dann trotzdem in jedem Fall in eine psychiatrische Einrichtung/Klinik? Oder besteht auch die Möglichkeit, dass sie eine Therapie verordnet bekommt, aber weiterhin auf „freiem Fuß“ leben darf?

Vielen Dank & viele Grüße
Julia
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Re: Recherchefrage: Psychiatrische Gutachten im Strafprozess

Beitrag von Julia »

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