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Zueignung an einen Dritten - doppelte Unterschlagung?

Verfasst: Mittwoch 1. Dezember 2021, 21:45
von itratosTeam
Hallo Zusammen,

ich bin gerade an dem Thema interessiert.

Nach meiner rechtlichen Auffassung wäre die doppelte Zueignung durch den gleichen Täter nur wie folgt möglich

Nehmen wir mal das Thema Domain die einem Unternehmen gehört die als Inhaber bei der DENIC e.G. eingetragen ist
Der Täter M ist Geschäftsführer und nicht nach § 181 BGB befreit, er hat aber Zugriff auf die Domain und ändert den Inhaber - er trägt sich selbst ein.
Die Domain wird weiterhin wirtschaftlich vom vorherigen Eigentümer weitere 10 Jahre genutzt
Nach diesen 10 Jahren gründet M selbst eine ähnliche Firma, er übereignet die Domain die er lediglich durch Änderung der Inhaberdaten sich aneignete.

Das Delikt gemäß doppelte Zueignung ist in diesem Beispiel durch Unterschlagung vollzogen - da die tatsächliche Vermögensschädigung erst jetzt vorliegt.

Gruß

W.T.

Re: Zueignung an einen Dritten - doppelte Unterschlagung?

Verfasst: Mittwoch 1. Dezember 2021, 21:49
von Tibor
MOD: Abgesehen davon, dass eine Domain keine Sache ist, gibt es hier keine Rechtsberatung. Näheres per PN.
Geschlossen.