Schwarzfahren entkriminalisieren?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Strich
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Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Strich »

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arzfahren/

Meinungen? M.E. sinnvoll nur über ein kostenfreies Angebot des ÖPNV zu realisieren. Wird es zur OWi herabgestuft, hat man nichts* gewonnen, da dann statt der Ersatzfreiheitsstrafe am Ende Erzwingungshaft steht.

*Die Gerichte würden von den Strafverfahren entlastet, die E-Haftsachen zählen so gut wie nicht.
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Tibor
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Tibor »

Wird es dann nicht ohnehin zum schlichten Eingehungsbetrug?
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Strich
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Strich »

Mangels Täuschung wohl nicht. Sonst wäre es das wegen der in § 265a Abs. 1 a.E. StGB angeordneten Subsidiarität schon heute.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Theopa »

Ich muss ehrlich sagen, dass ich diese Diskussion noch nie verstanden habe. So wie ich das sehe ist die Grundaussagen, dass die Strafbarkeit "unnötig" sei, weil viele arme Menschen wegen einer solchen "Bagatelle" in Haft gehen? Konsequent beträfe diese Denkweise auch viele andere Delikte, angefangen bei jeder Strafbarkeit wegen Besitzes von BtM (sofern das Handeltreiben nicht positiv nachweisbar ist) und sämtlichen Diebstahl- und Betrugsdelikten im niedrigschwelligen Bereich.

Wo ist der Unterschied im Unrechtsgehalt beim Vergleich zwischen dem Schwarzfahrer und jemandem, der bei Aldi eine Flasche Korn einsteckt? Beide sorgen aus reinem Eigennutz für Vermögenseinbußen bei Dritten, wobei der Schwarzfahrer eigentlich durch seine Allgemeinschädlichkeit (Verkehrsbetriebe sind in finanzieller Hinsicht ja überwiegend weiterhin faktisch staatlich) sogar noch etwas problematischer handelt, vgl. die oft höheren Strafen beim Sozialversicherungsbetrug. Beim reinen BtM-Besitzer haben wir dann am Ende sogar überhaupt keine Fremschädigung mehr, womit man auch dabei höchstens auf OWi-Niveau gehen müsste.

Die Diskussion wird mE aus der falschen Perspektive geführt: Wer tatsächlich kein Geld hat sollte eben einfach keine ÖPNV-Kosten mehr haben (aktuell gibt es oft bereits Sozialtickets), wer Geld hat und es dafür nicht ausgeben will hat sich seine Strafe - für die man es schon wirklich extrem oft übertreiben muss - auch redlich verdient.
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Strich
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Strich »

Naja Mobilität ist schon was anderes als die Flasche Korn im Supermarkt. Als ALG Bezieher musst du theoretisch an Vorstellungsgesprächen teilnehmen oder zum Amt fahren. Du MUSST aber nicht die Flasche Korn klauen.
Btw würde das BGE auch dieses Problem lösen ;-)

Der Sozialleistungsbetrug ist m.E. im Übrigen äußerst problematisch, aber ich will dem derailing keinen Vorschub leisten.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Theopa »

Für die a.A. zur Flasche Korn muss man nur die passenden Kandidaten fragen, nimm noch eine diagnostizierte Abhängigkeit und schon bist du fast bei medizinischen Gründen. :drinking:

Zustimmung zum BGE, das führt aber wohl zu weit weg vom Thema.

Solange sich das Strafrecht insgesamt halbwegs in Balance befindet kann man relativ viel anpassen, die ganzen Ansätze zu einzelnen Änderungen haben das Gesamtwerk aber schon ordentlich aus dem Gleichgewicht geworfen. Jetzt noch weiter punktuell herumzubiegen wird wenig verbessern. Wieso Taten mit gleichem Unrechtsgehalt mal wieder völlig anders bewertet werden sollen ist eben schwer vermittelbar.

Die teilweise angebrachte Argumentation "Das kostet mehr als es bringt" ist auch sehr dünn. Es gab mal eine schöne Hochrechnung eines Kabarettisten, wonach es billiger und volkswirtschaftlich wesentlich sinnvoller wäre kleinkriminelle Straftäter einfach für ein bis zwei Jahre zum Zwangsurlaub auf Malle zu schicken. Natürlich ist das Bestrafen von Tätern immer Geldverschwendung, selbst Großkriminelle schaffen sicher nicht selten mehr Wohlstand als sie vernichten.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Flasche leer »

Vielleicht könnte man erwägen, inwieweit man regelmäßige Bedarfe für das Bereitstellen von ÖPNV- Infrastruktur teils durch eine verhältnismäßig auf Bürger umgelegte kommunale ÖPNV-Abgabe decken kann.
Eine Strafbarkeit von Schwarzfahren im ÖPNV könnte dadurch eher entbehrlich wirken?
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben: Montag 10. Januar 2022, 10:50 https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... arzfahren/

Meinungen?
Sinnvoll ist das ohnehin nur zusammen mit der Entkriminalisierung des Ladendiebstahls, zumindest von Gegenständen des alltäglichen Bedarfs - ähnliche Schadenshöhe, ähnliche Situation: wer kein Geld hat, kann nicht nur nicht mit dem ÖPNV fahren, sondern auch nichts essen oder anziehen oder lesen oder rauchen oder trinken.

Dann könnte man noch erwägen, den Betrug auf Onlinemarktplätzen wie Ebay straffrei zu stellen; das hat dann zwar nichts mehr mit einer Notsituation zu tun, aber ehrlich, wer da was kauft oder verkauft ist doch grad selber schuld.

Schwups hat man massiv Ressourcen eingespart und kann damit Hasskriminalität auf Twitter und Facebook verfolgen.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Kroate »

Als Befürworter der Strafbarkeit des Schwarzfahrens müsste man dann doch konsequenterweise für das Parken ohne Parkschein ebenfalls eine Strafbarkeit fordern? Wo ist der Unterschied im Unrechtsgehalt?

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Theopa
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Theopa »

Kroate hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 08:42 Als Befürworter der Strafbarkeit des Schwarzfahrens müsste man dann doch konsequenterweise für das Parken ohne Parkschein ebenfalls eine Strafbarkeit fordern? Wo ist der Unterschied im Unrechtsgehalt?
Interessanter Punkt. Genau genommen gäbe es keinen, man müsste entweder beide oder keine der Verhaltensweisen darunter fassen.

Das Problem dürfte auch hier wiederum die etwas seltsame, künstliche Auslegung des "Erschleichens" ausdrücklich nur beim Schwarzfahren sein. Nach zutreffender Ansicht (die auf die komischen Konstruktionen der Rechtsprechung verzichtet) wäre das Schwarzfahren ja aktuell bereits relativ oft bzw. allerwenigstens bei den "Ich bin Schwarzfahrer!"-Fällen straffrei, da die ÖPNV-Betriebe sich eben keine Zugangshindernisse leisten wollen.

Wie ist es eigentlich in der Praxis bei Park-Fällen, bei welchen tatsächlich echte Zugangshindernisse überwunden werden, also z.B. beim vorsichtigen (damit es keine Sachbeschädigung ist) Aufdrücken einer Schranke o.ä.? Gibt es da Strafverfahren?
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von thh »

Kroate hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 08:42Als Befürworter der Strafbarkeit des Schwarzfahrens müsste man dann doch konsequenterweise für das Parken ohne Parkschein ebenfalls eine Strafbarkeit fordern? Wo ist der Unterschied im Unrechtsgehalt?
Der Unterschied liegt darin, dass einmal eine Leistung in Anspruch genommen wird, im anderen Fall aber letztlich in erster Linie Verhalten bepreist wird. Daher ist es strafwürdig, ohne Zahlung öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, sich sein Frühstück ohne Bezahlung im Supermarkt zusammenzusuchen oder auch eine Parkanlage ohne Bezahlung zu benutzen; es ist hingegen nicht strafwürdig, sein Kfz an den Straßenrand zu stellen, sein Fahrrad auf dem Gehweg anzuschließen oder als Gastwirt seine Außenbestuhlung ohne Sondernutzungserlaubnis auf den Gehweg zu stellen. Letzteres ist eine (Sonder-)Nutzung von grundsätzlich im Gemeingebrauch stehenden Flächen; ersteres ist die Inanspruchnahme einer darüber hinausgehenden Leistung. Auch das Betreten eines Bahnhofs ist selbst dann keine Leistungserschleichung, wenn ab einem bestimmten Bereich der Zutritt nur mit einem gültigen Fahrausweis erlaubt ist, denn auch in diesem Fall wird keine (Beförderungs-)Leistung in Anspruch genommen.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von thh »

Theopa hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 10:39
Kroate hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 08:42 Als Befürworter der Strafbarkeit des Schwarzfahrens müsste man dann doch konsequenterweise für das Parken ohne Parkschein ebenfalls eine Strafbarkeit fordern? Wo ist der Unterschied im Unrechtsgehalt?
Interessanter Punkt. Genau genommen gäbe es keinen, man müsste entweder beide oder keine der Verhaltensweisen darunter fassen.
Und die ungenehmigte Außenbestuhlung auf dem Gehweg auch. Und den Passanten, der sich an einen solchen Tisch setzt, aber sich weigert, Essen oder Getränke zu bestellen, auch.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Theopa »

thh hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 12:06 Und die ungenehmigte Außenbestuhlung auf dem Gehweg auch. Und den Passanten, der sich an einen solchen Tisch setzt, aber sich weigert, Essen oder Getränke zu bestellen, auch.
Da gibt es jeweils große Unterschiede:

Kroate erwähnte ausdrücklich Parken ohne Parkschein. Parkscheine gibt es für den Gehweg nicht. Durch das Nichtlösen in einem Bereich mit Parkraumbewirtschaftung entgeht dem Betreiber eine Einnahme, durch das Belegen des Parkplatzes wird zudem (auch wenn das nach dem Tatbestand nicht nötig wäre) die kostenpflichtige Nutzung durch Dritte verhindert. Es gibt damit den für das Vermögensdelikt erforderlichen Schaden.

Beim Gehwegparker fehlt der Schaden, ebenso wie bei der Außenbestuhlung ohne Sondernutzungserlaubnis. Die reine Tatsache, dass das Verhalten hypothetisch kostenpflichtig gestaltet werden könnte wird nicht genügen.

Das letzte Beispiel ist schwieriger einzuordnen, da man eine andere Situation hat: Das Sitzen wird erst mit der ersten Ansprache durch den Kellner nach Außen hin problematisch, bis dahin ist es sozialüblich. Wer dann auf die Anweisung des Kellners, der das Hausrecht des Inhabers ausübt sitzen bleibt dürfte sich auf die Nötigung ("Sitzblockade") zubewegen.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von stilzchenrumpel »

Theopa hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 13:28
thh hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 12:06 Und die ungenehmigte Außenbestuhlung auf dem Gehweg auch. Und den Passanten, der sich an einen solchen Tisch setzt, aber sich weigert, Essen oder Getränke zu bestellen, auch.
Da gibt es jeweils große Unterschiede:

, ebenso wie bei der Außenbestuhlung ohne Sondernutzungserlaubnis. Die reine Tatsache, dass das Verhalten hypothetisch kostenpflichtig gestaltet werden könnte wird nicht genügen.
Falsch, das Verhalten ist idR kostenpflichtig gestaltet, genau wie beim Parkraum durch Gebühren. Beispiel:

https://www.berlin.de/ba-tempelhof-scho ... adline_1_0

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
für 1 Jahr bis 15 m² = 100,00 € bis 30 m² = 200,00 € jeder weitere m² = 20,00 €
für 2 Jahre bis 15 m² = 150,00 € bis 30 m² = 300,00 € jeder weitere m² = 30,00 €
für 3 Jahre bis 15 m² = 200,00 € bis 30 m² = 400,00 € jeder weitere m² = 40,00 €
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Schwarzfahren entkriminalisieren?

Beitrag von Theopa »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Dienstag 11. Januar 2022, 13:43 Falsch, das Verhalten ist idR kostenpflichtig gestaltet, genau wie beim Parkraum durch Gebühren. Beispiel:

https://www.berlin.de/ba-tempelhof-scho ... adline_1_0

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
für 1 Jahr bis 15 m² = 100,00 € bis 30 m² = 200,00 € jeder weitere m² = 20,00 €
für 2 Jahre bis 15 m² = 150,00 € bis 30 m² = 300,00 € jeder weitere m² = 30,00 €
für 3 Jahre bis 15 m² = 200,00 € bis 30 m² = 400,00 € jeder weitere m² = 40,00 €
Man erkennt durchaus gut, wieso das Erschleichen von Leistungen ganz bewusst spezielle Leistungen beschreibt und das Schwarzparken nicht erfasst. Eine trennscharfe Abgrenzung oder endgültige Konsequenz ist hier definitiv nicht möglich. Bei passendem Vorsatz könnte man wohl sogar den "Schwarz-Sonder-Nutzer" als gleichwertig einordnen, da müsste aber schon deutlich mehr dazu kommen:

Variante A (Parkschein-Parken) sieht vor, dass im Bereich X durch jedermann geparkt werden darf, die Kosten hierfür aber Y betragen. Jeder der dort schwarz parkt weiß, dass er bezahlen müsste und will die Gebühren nicht eintrichten. Variante B (Sondernutzung) sieht vor, dass man nach allgemeiner Gesetzeslage auf Gehwegen keine Möbel abstellen darf. Es besteht jedoch in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine individuelle Genehmigung zu beantragen, um dann evtl. eine solche zu bekommen. Wer nicht weiß, dass sein Vorhaben genehmigungsfähig wäre kann eigentlich schon keinen Vorsatz auf die Leistungserschleichung haben, das Ziel des Handelns ist dann das "illegale Möbelabstellen" (bzw. der Betrieb eines Gewerbes an diesem Ort) und nicht die Geldersparnis für Nutzungsgebühren. Individuell kann das natürlich völlig anders ausehen.

Eines ist aber klar: Wirklich sauber ist die aktuelle Lösung zum Schwarzfahren nicht. In sich stimmig wäre der § 265a StGB in der Praxis erst dann, wenn wir Drehkreuze o.ä. hätten und die Kontrollen der Verstöße nicht direkt nach dem Drehkreuz sondern erst im Fahrzeug erfolgen. Das Überspringen des Drehkreuzes wäre ggf. Hausfriedensbruch aber noch kein § 265a StGB.
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