Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Phil Underground
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Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?

Beitrag von Phil Underground »

Man sagt: EU-Bürger, die in ihrem Heimatland verurteilt wurden, dürfen ihre Bewährungsstrafe auch in einem anderen EU-Land verbüßen, wenn sie nach ihrer Strafe z.B. dort leben und arbeiten wollen.

Ist das korrekt, und in welchem Gesetzestext ist diese rechtliche Möglichkeit verankert?

Vielen Dank!
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thh
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?

Beitrag von thh »

Phil Underground hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 13:35Man sagt: EU-Bürger, die in ihrem Heimatland verurteilt wurden, dürfen ihre Bewährungsstrafe auch in einem anderen EU-Land verbüßen, wenn sie nach ihrer Strafe z.B. dort leben und arbeiten wollen.
Da Bewährungsstrafen gar nicht verbüßt werden, alldieweil die Vollstreckung der Strafe eben zur Bewährung ausgesetzt ist, dürfen sich Verurteilte grundsätzlich in- und außerhalb der EU frei bewegen.
Phil Underground
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?

Beitrag von Phil Underground »

thh hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 14:07
Da Bewährungsstrafen gar nicht verbüßt werden, alldieweil die Vollstreckung der Strafe eben zur Bewährung ausgesetzt ist, dürfen sich Verurteilte grundsätzlich in- und außerhalb der EU frei bewegen.
Okay, Danke! Aber ist diese Option nirgendwo gesetzlich festgeschrieben?
stilzchenrumpel
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?

Beitrag von stilzchenrumpel »

Wieso sollte das geregelt sein? Es müsste schon der umgekehrte Fall geregelt werden, also dass man den Mitgliedstaat nicht verlassen darf. Für die Einschränkung der Freizügigkeit wird man eine gesetzliche Grundlage brauchen (denkbar wäre wohl eine Bewährungsauflage mit Meldepflicht?).
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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thh
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Re: Bewährungsstrafe in anderem EU-Land?

Beitrag von thh »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Freitag 14. Januar 2022, 20:36 Für die Einschränkung der Freizügigkeit wird man eine gesetzliche Grundlage brauchen (denkbar wäre wohl eine Bewährungsauflage mit Meldepflicht?).
Ja, oder andere Auflagen, die organisatorisch im Verurteilungsstaat erbracht werden müssen (Arbeitsauflage, ...).
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