417 kmh A2 - Eigenrennen?
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
@Strich: Meine vermeintliche „Vehemenz“ mag daher rühren, dass hier zuvor anklang, als sei es eigentlich völlig unproblematisch, seinen Bugatti einfach mal auf der Autobahn auf Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen, solange niemand daran gedacht hat, dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu machen. Und im Übrigen haben wir schlichtweg andere Vorstellungen davon, was das mutmaßliche Ergebnis eines Sachverständigengutachtens sein könnte. (Ich befrage oft genug Sachverständige, um zu wissen, dass ich manchmal mit meinen Hypothesen recht habe und manchmal daneben liege - das sehe ich sportlich).
- Strich
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Ich fand das unproblematisch und habe bisher auch noch nichts gehört, dass mich umstimmen würde, deswegen habe ich nach wie vor kein Problem damit, wenn jemand seinen Bugatti mit 400 über die Autobahn jagt, solange die Verhältnisse das eben hergeben (die ich großzügiger betrachte als andere). ABER ich sehe, dass man das anders sehen kann, das ist auch ok. Ein "Problem" hätte ich mit der kontradiktorischen Ansicht, die es ohne weiteres als strafbar erachtet.
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Eben, die Begründungslast liegt bei jenen, die für eine Strafbarkeit plädieren. Mit dem ersten Affekt "Kann ja wohl nicht sein, ist doch hundsgefährlich!" (den ich nachempfinden kann) ist es nicht getan. Nicht alles, was gefährlich/unverantwortlich ist, ist auch strafbar.
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Da erscheint doch sowieso niemand zur Hauptverhandlung, wenn es mal eine geben sollte. Auf diesem Teilstück der A2 lässt sich, was gerichtsbekannt sein dürfte, bei guter Witterung ganz hervorragend mit Tempo jenseits der Richtgeschwindigkeit fahren, weshalb der darauffolgende tempolimitierte Bereich gerne mit einem Providafahrzeug bestreift wird.
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Das BVerfG hat heute entschieden, dass § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB verfassungskonform ausgelegt werden kann - 2 BvL 1/20.
- Strich
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Positiv ist der Entscheidung zu entnehmen, dass die Gesetzesmaterialien eine ausschlaggebende Bedeutung bekommen haben ^^
Aber gut von mir aus, ist halt jede Polizeiflucht mit dem E-Roller gleich § 315 StGB.
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Verfahren gegen den 417 kmh schnellen Bugatti-Fahrer eingestellt
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 75459.html
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Das ist jetzt ja völlig überraschend ...Kroate hat geschrieben:Verfahren gegen den 417 kmh schnellen Bugatti-Fahrer eingestellt
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Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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- Strich
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Re: 417 kmh A2 - Eigenrennen?
Damit konnte nun wirklich keiner rechnen ^^
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