Hallo Leute,
ich bin gerade ein wenig verwirrt, was die erfolgsqualifizierten Delikte und den Versuch in diesem Zusammenhang angeht.
Zunächst einmal:
1. Ist eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge möglich? Wenn ja, wie würde man das ganze dann im Schema aufbauen? Immerhin wären das ja dann zwei Erfolgsqualifikationen auf einmal, oder?
2. Wie sieht es mit einer versuchten schweren Körperverletzung mit Todesfolge aus?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Versuchte schwere Körperverletzung mit Todesfolge
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Re: Versuchte schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Was ergibt sich aus dem Wortlaut des § 227 StGB?frachtrick hat geschrieben: ↑Donnerstag 17. März 2022, 14:45 1. Ist eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge möglich?
Was sagt § 23 StGB hierzu? Und wo könnte es ein logisches Problem geben?frachtrick hat geschrieben: ↑Donnerstag 17. März 2022, 14:45 2. Wie sieht es mit einer versuchten schweren Körperverletzung mit Todesfolge aus?
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Re: Versuchte schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Nein, dies ist mit Nichten der Fall!
Gruß Peter
Gruß Peter
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Re: Versuchte schwere Körperverletzung mit Todesfolge
Korrekt, aber mit Neffen wäre es auch denkbar.PeterIgovski hat geschrieben:Nein, dies ist mit Nichten der Fall!
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