Erkennungsdienstliche Maßnahmen BTM Urintest positiv, Bluttest negativ

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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xXxRechtxXx
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Erkennungsdienstliche Maßnahmen BTM Urintest positiv, Bluttest negativ

Beitrag von xXxRechtxXx »

Hallo

Herr X wurde letztes Jahr im Dezember angehalten und hat einen Drogenschnelltest bei der Polizei gemacht (da er dachte dass er eh negativ ist). Der Test hat ein positives Ergebnis für Marihuana angezeigt obwohl er davor Monate lang nicht geraucht hat, und generell in dem Jahr höchstens 2 bis 3 mal. Der Test war also zu 100% falsch positiv. Er war dann drei tage später bei Polizei und hat erneut Urin abgegeben und hat seinen Führerschein wieder bekommen. Der Bluttest danach war negativ. Trotzdem wurde er dazu aufgefordert sich erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu unterziehen (Lichtbild und Fingerabdrücke). Herr X war bereits vorher schon zwei mal wegen BTM aufgefallen:

2017 wurde er mit 5 Extasy Tabletten auf einem Techno Festival als Fußgänger erwischt: Verurteilung 20 Tagessätze wegen nicht geringer Menge an Extasy.

2019 wurde er mit 2 g Marihuana erwischt (Rhein-land-Pfalz), ebenfalls als Fußgänger. Das wurde fallen gelassen.

Er hat Widerspruch gegen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen eingelegt aber die Polizei hat geantwortet dass dieser wahrscheinlich nicht durch geht und er einen Widerspruchsbescheid bekommt, mit der folgenden Begründung:

Der Mahsan Test war positiv und er ist in der Vergangenheit schon zweimal wegen BTM aufgefallen.

Sie geben ihm nun die Möglichkeit den Widerspruch zurück zuziehen bevor der Bescheid geschrieben wird. Wenn der Bescheid kommt müsste er dann klagen oder das ganze über sich ergehen lassen und zusätzliche 250 Euro wegen dem Widerspruch zahlen. Er musste schon Verwaltungsgeld zahlen unter anderem 80 Euro dafür dass sein Führerschein für drei tage in eine Schublade gesteckt wurde.

Könnt ihr bitte erklären wie er nun weiterhin gegen die erkennungsdienstlichen Maßnahmen am besten vorgehen soll? Soll er das ganze über sich ergehen lassen oder soll er klagen? Muss er sich dazu einen Anwalt in Verwaltungsrecht suchen? Er fühlt sich zu tiefst ungerecht behandelt. Da dieser falsch-positive Test nichts mit seiner Vergangenheit zu tun hat.

Er hat folgende Argumentationspunkte vorzuweißen:

1. Dieser Test ist flasch positiv. Dass so etwas passiert ist sehr häufig, dazu gibt es zahlreiche Studien. Zum Beispiel kann Ibuprofen oder Protonenpumpenhemmer einen flasch-positiven Test auslösen. Hier zum Beispiel eine Studie: (https://academic.oup.com/jat/article/38/7/387/2798054)
Es gibt auch zahlreiche deutsche Forumsbeiträge von Menschen denen das selbe passiert ist.

2. Herr X Urin Test war negativ. Das wurde zwei mal gemessen. Immunoassay und HPLC. Wobei HPLC (High Performance Liquid Chromatography) ein sehr genaues Verfahren ist bei dem der Analyt (THC) schon im ppt (parts per trillion Bereich) gefunden werden kann.

3. Herr X war am selben Abend noch bei seiner Freundin und hat sich Apotheken schnell Tests gekauft, weil er das Ergebnis nicht glauben konnte. Die Apotheken Tests waren alle negativ. (Freundin als Zeuge und Beweißbilder von den Tests mit Datum). Außerdem war er 3 tage später auf der Wache und hat nochmal Urin abgegeben, damit er den Führerschein wieder bekommt, wobei der Test dann auch negativ waren.

4. Die BTM Verstöße davor waren zwei mal in kleinem Maßstab und zwei mal nicht im Straßenverkehr. Extasy 5 Tabletten als Fußgänger 2017, 2 g Marihuana 2019. Diese Fälle sind lange her und haben nichts mit dem falsch positiven Ergebnis von Dezember 2021 zu tun.

5. Die Polizisten haben ihm versichert dass es ihnen NUR auf den Bluttest ankommt.

6. Die Polizisten haben ihn überredet den Urin Test zu machen, obwohl er das zuerst verneint hat.

7. Die Anfrage ob er einen zweiten Urin Test machen kann, wurde mit der Begründung „Da kommt sowieso das gleiche raus" abgelehnt.

Eine Sehr dumme Aussage von ihm auf die Frage ob er konsumiert habe, nachdem der Test positv anschlug, war allerdings: „eigentlich nicht, vor vielen Monaten vielleicht ein mal". Er glaube das wurde auch notiert…

Also die Fragen an euch sind:

1. Wie soll Herr X weiterhin vorgehen

2. Wie hoch kann die Summe maximal werden (Schätzung) wenn er weiterhin klagt. Kann das zum Beispiel 5000 Euro kosten?

3. Wie stehen seine Chancen?

Liebe Grüße
Julia
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Re: Erkennungsdienstliche Maßnahmen BTM Urintest positiv, Bluttest negativ

Beitrag von Julia »

Herr X sollte vor allem an seinem Leseverständnis arbeiten. Hier gibt es keine Rechtsberatung, wie mehrfach bestätigt wird bei der Anmeldung und oben groß und rot steht.

Herr X geht also zu einem Anwalt.

Geschlossen.
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