"Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gast078
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"Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Beitrag von Gast078 »

Hallo,

angenommen A bringt jemanden um und geht dann mit Leiche in einer Schubkarre zum Anwalt. Was würde der Anwalt jetzt tun?

Die Polizei rufen ----> Bruch der Schweigepflicht
Die Leiche entsorgen------> Strafvereitelung

Korrekt wäre für mich nur den Mandant darauf hinzuweisen, dass er sich bei Entsorgung der Leiche nicht selbst strafbar machen würde.

Wie ist es jetzt aber wenn er die Leiche einfach im Zimmer beim Anwalt liegen lässt und wegrennt? Kann sich der Anwalt dann noch korrekt verhalten?

Das Spielchen kann man natürlich auch auf Drogen beziehen.
Gast078
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Re: "Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Beitrag von Gast078 »

https://www.nwzonline.de/panorama/mit-l ... 45356.html#

hier gab es einen Fall, dort hat der Mandant gestanden und die Polizei wurde gerufen. Aber was ist wenn der Mandant nicht mit der Informierung der Polizei einverstanden ist. Würde der Anwalt dann nicht die Schweigepflicht brechen.
Theopa
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Re: "Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Beitrag von Theopa »

Die wichtigstes Frage wäre, wieso die jeweils zuständige Person im Sekretariat den Mann mit Leiche und Schubkarren in das Büro geschickt hat. Ob man allerdings jemanden aufhält der einen Toten dabei hat...

Nehmen wir also besser keinen potenziellen Mörder, sondern das Beispiel Drogen/Waffen. Ich spekuliere dazu mal, bis sich die Strafverteidiger melden ;)

Wenn es sich um einen bestehenden Mandanten handelt - also jemanden gegenüber welchen die Schweigepflicht überhaupt eingreift, bei Fremden gibt es das Problem ja nicht - ruft man bestenfalls schnell der Schweigepflicht unterstehende Zeugen (Personal bzw. ggf. den zweiten Anwalt auf der Vollmacht, falls es einen solchen gibt und er vor Ort ist) hinzu. Nun teilt man dem Mandanten deutlich mit, dass man das Zeug nicht haben will und es sicher nicht verwahren oder auch nur anfassen wird. Dann teilt man dem Mandanten mit, dass man nun sofort die Polizei rufen und die Drogen/Waffen abholen lassen wird. Als sein Anwalt empfiehlt man ihm nachdrücklich die Kanzleiräume umgehend zu verlassen, da der Besitz der Sache strafbar sein kann. Als Besitzer der Räumlichkeiten wirft man ihn raus und erteilt ihm zudem bestenfalls Hausverbot.

Wenn der Mandant das Zeug nicht freiwillig mitnimmt und genug Zeit hatte abzuhauen ruft man die Polizei und erklärt, dass es gerade einen Termin mit jemandem gab, der Drogen/Waffen auf den Tisch gelegt hat. Auf weitere Nachfragen antwortet man nicht. Niemand gibt Informationen dazu heraus um wen es sich handelte aber alle bestätigen, dass es eine Dritte Person war und der Anwalt jeden Besitzwillen von Anfang an zurückgewiesen hat.

Eine definitive Schwachstelle: Er bleibt einfach sitzen und macht es sich gemütlich.
Gast078
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Re: "Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Beitrag von Gast078 »

Warum gilt die Schweigepfliht nur beim Mandatsverhältnis. Wenn ein Mandatsverhältnis angebannt oder geprüft werden soll ist das doch auch schweigepflicht, weil Teil der Berufsausübung.
Theopa
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Re: "Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Beitrag von Theopa »

Gast078 hat geschrieben: Freitag 26. August 2022, 13:30 Warum gilt die Schweigepfliht nur beim Mandatsverhältnis. Wenn ein Mandatsverhältnis angebannt oder geprüft werden soll ist das doch auch schweigepflicht, weil Teil der Berufsausübung.
Wenn er einen Termin hat und um Beratung bittet: Klar.

Wenn er einfach unbefugt von der Straße reinkommt und die Leiche/Waffe/Drogen im Gepäck hat sehe ich das nicht.
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Tibor
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Re: "Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Beitrag von Tibor »

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Urs Blank
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Re: "Mörder" geht mit Leiche zum Anwalt

Beitrag von Urs Blank »

Theopa hat geschrieben: Freitag 26. August 2022, 16:11
Wenn er einfach unbefugt von der Straße reinkommt und die Leiche/Waffe/Drogen im Gepäck hat sehe ich das nicht.
Koks ist vom Anwalt unverzüglich mit der Nase aufzunehmen. (Hoffe, dass das nicht als in diesem Forum unerlaubte Rechtsberatung gilt.)

Aber mal im Ernst: Klar gibt's die Schweigepflicht. Aber es gibt auch so etwas wie die Wahrnehmung berechtigter Interessen. Kein Anwalt muss dulden, dass in seinem Vorzimmer ne Leiche geparkt wird. Sondern kann sich ohne weiteres an die Polizei wenden. Und auch den Namen des (potentiellen) Mandanten nennen, schon um sich selbst vor Tatverdacht zu schützen. Also wirklich.
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