Semesterferien und Langeweile

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gast078
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Semesterferien und Langeweile

Beitrag von Gast078 »

Hallo,

mir ist aktuell langweilig und ich habe mir folgendes überlegt:

Ich verleihe mir selbst den Grad eines Dipl-Ing und stelle dann Strafanzeige wegen § 132a STGB. Allerding führe ich den Grad nur als Dipl-Ing(BA) also Ingenieur einer https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsakademie. Was ja gar kein akademischer Grad ist, also nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden dürfte.

Meint ihr ich komm damit bis zu 1 Anklage und kann eine Show machen :lmao: :drinking:

Denkt ihr sowas ist Prestige fördernd wenn man Staranwalt werden will?
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Strich
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Re: Semesterferien und Langeweile

Beitrag von Strich »

Bevor ich antworte:
Kann man zu § 132a StGB anstiften?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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