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Semesterferien und Langeweile

Verfasst: Freitag 9. September 2022, 17:28
von Gast078
Hallo,

mir ist aktuell langweilig und ich habe mir folgendes überlegt:

Ich verleihe mir selbst den Grad eines Dipl-Ing und stelle dann Strafanzeige wegen § 132a STGB. Allerding führe ich den Grad nur als Dipl-Ing(BA) also Ingenieur einer https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsakademie. Was ja gar kein akademischer Grad ist, also nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden dürfte.

Meint ihr ich komm damit bis zu 1 Anklage und kann eine Show machen :lmao: :drinking:

Denkt ihr sowas ist Prestige fördernd wenn man Staranwalt werden will?

Re: Semesterferien und Langeweile

Verfasst: Mittwoch 14. September 2022, 14:53
von Strich
Bevor ich antworte:
Kann man zu § 132a StGB anstiften?