Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren
Verfasst: Dienstag 24. Januar 2023, 13:31
Hallo,
vermutlich eine banale Frage: Ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO bzw § 153a StPO im Zwischenverfahren (also Klage erhoben, aber noch kein Beschluss über Eröffnung des Hauptverfahrens). Wird der Antrag beim Gericht getellt oder beim Staatsanwalt ?
Ich meine, bei Gericht, finde aber nur Kommentierung/Schriftmuster für Anträge, die an den Staatsanwalt gehen.
vermutlich eine banale Frage: Ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO bzw § 153a StPO im Zwischenverfahren (also Klage erhoben, aber noch kein Beschluss über Eröffnung des Hauptverfahrens). Wird der Antrag beim Gericht getellt oder beim Staatsanwalt ?
Ich meine, bei Gericht, finde aber nur Kommentierung/Schriftmuster für Anträge, die an den Staatsanwalt gehen.