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Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2023, 13:31
von 14Schnitzer
Hallo,

vermutlich eine banale Frage: Ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO bzw § 153a StPO im Zwischenverfahren (also Klage erhoben, aber noch kein Beschluss über Eröffnung des Hauptverfahrens). Wird der Antrag beim Gericht getellt oder beim Staatsanwalt ?

Ich meine, bei Gericht, finde aber nur Kommentierung/Schriftmuster für Anträge, die an den Staatsanwalt gehen.

Re: Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2023, 13:36
von Strich
Bei Gericht.

Re: Einstellung nach § 153 / §153a StPO im Zwischenverfahren

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2023, 14:08
von 14Schnitzer
Besten Dank für die schnelle Antwort. Ich dachte schon, ich bin völlig verkehrt.