Relevanz der versuchten Erfolgsqualifikation?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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jona7317
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Relevanz der versuchten Erfolgsqualifikation?

Beitrag von jona7317 »

Frage mich gerade, wann die versuchte Erfolgsqualifikation überhaupt relevant ist.

Beispiel:
Täter T möchte sein Opfer mit Kopfschuss töten um dann die Uhr zu klauen. Er zielt schlecht, O erleidet nur einen Streifschuss und entkommt.

Dass wegen des "wenigstens" in § 18 auch der Raub mit Todesfolge nach §§ 249 I, 251 StGB im Versuch möglich ist, leuchtet mir ein.
Aber warum spielt das je eine Rolle? Tritt der versuchte § 251 nicht hinter den versuchten §§ 249 I und 212, 211 StGB zurück?
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scndbesthand
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Re: Relevanz der versuchten Erfolgsqualifikation?

Beitrag von scndbesthand »

Ich könnte mir gut vorstellen, dass man zwischen versuchten Raub mit Todesfolge und versuchten Mord Idealkonkurrenz annimmt. Raub mit Todesfolge hinter einfachen Raub zurücktreten zu lassen finde ich etwas merkwürdig, da so der Zusammenhang zwischen Raub und Tod als Raubtatfolge nicht mehr zum Ausdruck käme.

Noch deutlicher wäre die versuchte schwere Körperverletzung. A versucht, B mit einem Dolch das Auge auszustechen, verfehlt aber B, der dann fliehen kann. Versuch sowohl des Grunddelikts als auch der Erfolgsqualifikation.
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thh
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Re: Relevanz der versuchten Erfolgsqualifikation?

Beitrag von thh »

scndbesthand hat geschrieben: Montag 13. März 2023, 21:38Ich könnte mir gut vorstellen, dass man zwischen versuchten Raub mit Todesfolge und versuchten Mord Idealkonkurrenz annimmt. Raub mit Todesfolge hinter einfachen Raub zurücktreten zu lassen finde ich etwas merkwürdig, da so der Zusammenhang zwischen Raub und Tod als Raubtatfolge nicht mehr zum Ausdruck käme.
Dafür spricht vieles, weil man das bei vollendeter Tat auch tut.

Freilich hat Jona recht: bei durch den Tod qualifizierten Delikten besteht bei vorsätzlicher Herbeiführung der Qualifikation immer Tateinheit mit Mord oder Totschlag, so dass ein Versuch der Erfolgsqualifikation da wenig erkennbaren Sinn macht. Es gibt aber eben - wie Du dann ja vorführst - auch Delikte, die nicht durch den Tod qualifiziert werden.
jona7317
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Re: Relevanz der versuchten Erfolgsqualifikation?

Beitrag von jona7317 »

Oh, ja das macht Sinn.
Hatte gar nicht bedacht, dass es auch Fälle gibt, in denen das Herbeiführen der schweren Folge eben nicht zugleich in einem Erfolgsdelikt unter Strafe steht.
Danke euch beiden!
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